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DFB-Sportgericht
Geldstrafen für RWO und Ingolstadt

Strafe: RWO muss 4.000 Euro zahlen
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Das Sportgericht des DFB hat die beiden Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen und FC Ingolstadt jeweils wegen unsportlichen Verhaltens mit Geldstrafen belegt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Zweitligisten Rot-Weiß Oberhausen und FC Ingolstadt jeweils wegen unsportlichen Verhaltens mit Geldstrafen belegt. RWO muss wegen zweier Fälle 4000 Euro zahlen, Ingolstadt wegen eines Vergehens 2000 Euro.

Vor dem Punktspiel zwischen RWO und Fortuna Düsseldorf am 2. Mai 2010 wurde aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer auf die Laufbahn geworfen. Das Spiel wurde mit dreiminütiger Verzögerung angepfiffen. In der 48. Minute wurde erneut ein Bengalisches Feuer im Düsseldorfer Block gezündet. Beim DFB-Pokalspiel zwischen Victoria Hamburg und Oberhausen am 15. August 2010 in Hamburg wurde im Oberhausener Zuschauerblock in der 46. Minute eine Rauchbombe gezündet.

Während des Meisterschaftsspiels zwischen der SpVgg Greuther Fürth und Ingolstadt am 25. September 2010 wurde in der ersten Minute im Ingolstädter Zuschauerblock pyrotechnisches Material abgebrannt. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen bereits zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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