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FC Schalke 04 spielt im DFB-Pokal gegen Schweinfurt

Schalkes DFB-Pokalgegner steht endlich fest.
Schalkes DFB-Pokalgegner steht endlich fest. Foto: dpa
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Der Gegner des FC Schalke 04 in der ersten DFB-Pokalrunde steht endlich fest. Das Nürnberger Schiedsgericht hat entschieden, dass der 1. FC Schweinfurt die Partie nächste Woche Mittwoch spielen darf.

Der Pokalstreit hat ein Ende - und der Gegner für Schalke 04 steht endlich fest. Viertligist Schweinfurt 05 hat schon vor der ersten Hauptrunde einen Sieg eingefahren und darf nun doch gegen den Bundesligisten antreten. Dieses Urteil sprach am Dienstagabend das Nürnberger Schiedsgericht und bestätigte damit die Position des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV).

Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München hatte den Platz als bayerischer Vertreter in der ersten Hauptrunde im Zuge der Coronawirren eingefordert, wurde nun aber in die Schranken gewiesen. Denn die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt einen folgenden Gang zu ordentlichen Gerichten aus. Gespielt wird nun am Dienstag, 3. November (16.30 Uhr/Sky). „Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden“, sagte der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: „Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt. Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball.“

BFV-Präsident Rainer Koch nahm kurz nach der Entscheidung via Facebook Stellung. „Der BFV steht für sportlich faire Regelungen. Das ist heute auch so gerichtlich bestätigt worden. Und das ist gut so“, schrieb er: „Das wochenlange juristische Schauspiel ist final beendet. Und jetzt halten wir es mit Franz Beckenbauer: Geht“s raus und spielt's Fußball.„ Ursprünglich hätte Schweinfurts Duell mit den Schalkern am 13. September stattfinden sollen, zu diesem Spiel kam es jedoch nicht: Türkgücü war gegen die Meldung des Konkurrenten für den DFB-Pokal im einstweiligen Verfügungsverfahren vorgegangen.

Der BFV rief nun das Schiedsgericht in Nürnberg an, der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) bestätigte dessen Zuständigkeit. Am Montag folgte die mündliche Verhandlung, am Dienstag konnte das Urteil gesprochen werden. sid

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