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RS-Special zum Thema Wetten
"Wetten ist in erster Linie Männersache"

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Vor gar nicht allzu langer Zeit schossen sie plötzlich aus der Erde. Viele Leute wunderten sich beim Einkaufsbummel durch die Bochumer Innenstadt: "Dort hat ja schon wieder eine aufgemacht." Die Rede ist von Wettannahmen. Woche für Woche eröffnete eine neue "Tipp-Bude". Die erste bekannte Anlaufstelle für Zocker war die "Wettannahme Jakov Efroni" auf der Brückstraße. Wochenende für Wochenende strömten die Massen in das Ladenlokal und füllten ihre Scheine aus, teilweise erfolgreich, oft auch weniger. Nicht selten hörte man, unterstützt von einem Faustschlag auf den Tisch: "Ein Spiel macht dir immer den Tipp kaputt." Unter der Woche wurden auch nicht selten Pferde- oder Windhund-Rennen auf den zahlreichen Monitoren verfolgt.

Sportwetten – Die rechtliche Lage Noch immer in der Schwebe

Noch immer ist nicht ganz geklärt, ob ab dem 1. Januar 2008 wirklich nur der staatliche Anbieter "Oddset" Sportwetten im Programm haben darf. Ab diesem Zeitpunkt soll der "Glücksspielstaatsvertrag", den inzwischen die Ministerpräsidenten aller Bundesländer unterzeichneten, in Kraft treten. Christian Wulff, Niedersachens Landesoberhaupt und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz stellte deshalb auch, nachdem die letzten seiner Kollegen ihre Unterschrift geleistet hatten, zufrieden fest:

"Auch in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg die Beteiligungsverfahren abgeschlossen sind, liegen nun aus allen 16 Ländern die Unterschriften zum Entwurf des neuen Staatsvertrags zum Glücksspielwesen vor. Wir sind damit im Zeitplan." Die Begründung ist mehr oder weniger einleuchtend, Wulff erklärt: "Suchtprävention und Spielerschutz stehen im Mittelpunkt der Neuregelung. Sie lassen sich am besten durch ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten." Demzufolge gäbe es sowohl in "Wettannahmestellen" als auch im Internet auf deutschem Boden keine Möglichkeit mehr, für andere Anbieter Sportwetten auf den Markt zu stellen.

Eine Lotto und Toto Annahmestelle in Herne.

Dennoch gibt es von mehreren Seiten scharfe Kritik. Angefangen bei der EU-Kommission, die den "Glücksspielstaatsvertrag" als europarechtswidrig ansieht. In zwei offiziellen Schreiben an die Bundesregierung hatte die Europäische Kommission dies mitgeteilt. Die durch den Staatsvertrag bewirkten Einschränkungen der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit seien europarechtlich nicht gerechtfertigt. Gegen den Glücksspielstaatsvertrag bestehen darüber hinaus durchgreifende verfassungsrechtliche und kartellrechtliche Bedenken, so heißt es von Seiten der EU.

Dies nahm auch der Bochumer Lotto-Unternehmer Norman Faber zum Anlass gegen den "Glücksspielstaatsvertrag" zu klagen. "Falls dieser Staatsvertrag vom NRW-Landtag so beschlossen wird, werden wir uns mit einstweiligen Verfügungen und europarechtlichen Klagen wehren", erklärte Faber, der auch Vorsitzender des Verbandes der Lotterieeinnehmer und Spielvermittler ist. Man darf also gespannt sein, wie es weitergeht. Bis jetzt deutet alles auf das Inkrafttreten ab dem kommenden Jahr hin.

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