Seit Mittwoch (24. November) ist in Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft getreten. Demnach gilt im Amateurbereich die 2G-Regel, wonach nur noch geimpfte und genesene Spieler und Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen dürfen.
Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) will die Saison nun wie geplant fortsetzen. „Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski. „Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, ergänzt Manfred Schnieders, im FLVW für den Amateurfußball verantwortlich.
Ausnahmen im Jugendbereich möglich
Fortgesetzt wird der Spielbetrieb im Jugendbereich auch in den Altersklassen zwischen G- bis C-Jugend. Ausgesetzt werden dagegen die Ligenspiele der A- und B-Junioren beziehungsweise Juniorinnen - und zwar bis zum 31. Dezember 2021. Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann allerdings unter der Wahrung der 2G-Regel fortgeführt werden, was insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht weiter einschränken soll. Allerdings: Im beiderseitigen Einvernehmen können sogar geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen, darauf hätte sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt. Für die betroffenen Altersgruppen war erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eine Impfung möglich.