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Zuschauerausschluss
Dauerkarte berechtigt zu Stadionbesuch

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Teilausschluss: Dauerkarte berechtigt zu Stadionbesuch
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Wer eine Dauerkarte für die Heimspiele eines Vereins besitzt, muss trotz eines Teilausschlusses ins Stadion dürfen. Das entschied nun das Amtsgericht Cottbus.

Anlass war die zivilrechtliche Klage eines Fans von Energie Cottbus, der durch die Sperrung der Blöcke G, H und I für das Heimspiel gegen den FC St. Pauli (Donnerstag, 18.30 Uhr)[/url] hatte, seinen Platz verloren hatte. Den Zuschauer-Teilausschluss war vom DFB als Strafe verhängt worden, weil nach dem Spiel gegen Dynamo Dresden ein Energie-Fan den Schiedsrichter mit einer Geldmünze beworfen hatte. „Es ist richtig, dass ein langjähriger Dauerkarteninhaber eine Aufhebung der Dauerkarten-Ungültigkeit für das Spiel gegen den FC St. Pauli zivilrechtlich erstritten hat. Der FC Energie ist nunmehr laut Urteilsbegründung verpflichtet, ihm Einlass in einen adäquaten anderen Bereich des Stadions zu gewähren. Da wir natürlich nicht mit zweierlei Maß messen können und wollen, gilt die Aussage des Amtsgerichts somit auch für alle Dauerkartenbesitzer der besagten Nordwand-Blöcke. Entsprechende Plätze werden nach freien Kapazitäten durch den Ordnungsdienst zugewiesen“, erklärte der Cottbuser Geschäftsführer Normen Kothe.

Urteil gilt nicht für Geisterspiele

Entscheidend für das Urteil war, dass das Stadion nicht mit einer Vollsperrung belegt worden war - dann nämlich hätte niemand einen Anspruch auf Zutritt gehabt. Weil aber nur bestimmte Plätze gesperrt wurden, die Dauerkartenbesitzer in diesen Bereichen jedoch schon ihr Ticket bezahlt haben, muss der Verein ihnen nun Ersatz anbieten.

Blatter gegen vollständigen Zuschauerausschluss

Spiele unter vollständigem Zuschauerausschluss, sogenannte Geisterspiele, waren am Donnerstag auch auf internationaler Bühne ein Thema. FIFA-Präsident Joseph S. Blatter bezeichnete Geisterspiele als Strafe für Zuschauerausschreitungen als "ein höchst fragwürdiges Instrument" und verglich Spiele ohne Fans mit einer "Stadtrundfahrt mit der U-Bahn". Sie würden eine unverhältnismäßige Kollektivbestrafung darstellen. Schließlich würden auch die Fans jener Mannschaften ausgesperrt, die unschuldig seien, so der 78-Jährige: "Letztlich sind Geisterspiele eine Strafe gegen den Fußball, die weit übers Ziel hinausschießt." Der Schweizer erklärte aber, dass es für die FIFA "höchste Priorität" habe, bei Publikumsausschreitungen mit Konsequenz durchzugreifen und harte Strafen zu verhängen.

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