Farat Toku hat angekündigt durchzuziehen. Ganz ohne Rücksicht auf all’ die Dinge, die seinen Verein derzeit abseits des Fußballplatzes beschäftigen. Ausstehende Gehälter, eine schweigende Vereinsführung und Spekulationen über eine drohende Insolvenz. Während vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden Oguzhan Can und dem Vorstandsvorsitzenden Dragan Markovic weiterhin nichts zu hören ist, tun Mannschaft und Trainer das, was sie tun können: Sie konzentrieren sich auf das Fußballspielen. Es bleiben Fragen. Wir liefern die Antworten zum Stand der Dinge.
Wattenscheid 09 hat doch schon lange finanzielle Probleme. Warum erteilt der Verband trotzdem die Zulassung zur Regionalliga? Obwohl in der vierthöchsten Liga unter professionellen Bedingungen trainiert und gespielt wird, gehört sie zum Amateurbereich. Um vom zuständigen Verband – dem Westdeutschen Fußballverband (WDFV) – die Regionalliga-Zulassung zu erhalten, müssen Vereine zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lediglich eine Bürgschaft oder Kaution in Höhe von 35.000 Euro beim Verband hinterlegen. „Diese Regelung haben wir 2012 in enger Absprache mit den Vereinen getroffen“, erklärt WDFV-Spielleiter Peter Pachur im WAZ-Gespräch. Strenger hingegen sind die Auflagen bezüglich der Stadionsicherheit.
Würde die Mannschaft bei einer Insolvenz sofort aufhören zu spielen? Das müsste sie nicht. Alemannia Aachen hat beispielsweise in der vergangenen Saison trotz Insolvenz bis zum letzten Spieltag durchgehalten. Vorgeschrieben ist in solchen Fällen der Abzug von neun Punkten.
Hätte der Vorstand nicht längst Insolvenzantrag stellen müssen? Da bisher kein Zahlenwerk einsehbar ist und die Vereinsführung schweigt, lässt sich das nicht sagen. Sollte das jedoch so sein, entstünde bei der SGW eine brenzlige Situation. Dann spräche man von Insolvenzverschleppung, die bei einem Verein zwar nicht strafrechtlich relevant ist. Jedoch würde der Vorstand zivilrechtlich haften.
Hat Oguzhan Can bei den Fans und Mitgliedern noch Rückhalt? Und wenn nein – können sie ihn stürzen? Der Unmut gegen den ersten Mann im Verein wächst. Es hat sich ein Bündnis formiert, das mit einer Unterschriftenaktion die Einberufung eine außerordentliche Mitgliederversammlung erzwingen will. Dort könnten sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat ab- und neu gewählt werden. Nach Informationen dieser Redaktion steht das auf der geplanten Tagesordnung.
Wie viele Mitglieder müssten kommen, damit die Versammlung beschlussfähig ist? Gemäß der Vereinssatzung spielt die Zahl der Teilnehmer keine Rolle. „Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig“, heißt es dort. Um den Vorstand abzuberufen, bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Werden im Winter Spieler den Verein verlassen? Selbstverständlich hat die Berichterstattung über die Missstände im Verein auch andere Klubs erreicht. Nach Informationen dieser Zeitung haben einige Spieler bereits die ersten Anfragen interessierter Mannschaften erhalten. Im Falle einer Insolvenz haben die Akteure ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings: Es beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Autor: Dominik Hamers