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Die User-Frage: "Gehirnerschütterung"
Schädelprellung oder Gehirnerschütterung: Für den Laien meist nicht erkennbar

Die User-Frage: "Gehirnerschütterung"
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Die beiden Bochumer Sportmediziner Matthias Manke und Jörn Heinze beschäftigen sich diesmal exklusiv für RevierSport online mit dem Thema Gehirnerschütterung. Die Symptome, Risiken und Folgen, wie Fußballer, Betreuer und Mediziner sich im Fall der Fälle verhalten. Über Amnesie, Verwirrtheit und Kopfschmerzen.

User-Frage: „Letztens bis ich beim Fußballspielen mit meinem Gegenspieler beim Kopfball heftig zusammengestoßen und hatte anschließend starke Kopfschmerzen. Habe ich mir hierbei eventuell eine Gehirnerschütterung zugezogen und hätte ich mich besser im Krankenhaus untersuchen lassen sollen?“

Kontakt Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie bitte eine E-mail an: Matthias_Manke@web.de

Da Fußball eine Kontaktsportart ist, kommt es nicht selten vor, dass es im Rahmen eines Zweikampfes zum Zusammenstoß mit den Köpfen kommt. Gerne wird dann bei anschließenden Kopfschmerzen von einer Gehirnerschütterung gesprochen. Diese liegt jedoch nicht in jedem Fall vor.

Man muss hier die Schädelprellung von der Gehirnerschütterung unterscheiden: Die Schädelprellung geht mit kurzer Benommenheit ohne Bewusstlosigkeit einher. Da häufig das Gleichgewichtsorgan im Ohr durch so einen Zusammenprall gereizt wird, kann es im Verlauf zu Übelkeit, Schwindel und/oder Erbrechen kommen. Sollte diese Symptomatik länger anhalten, so sollte der Spieler einem Hals-Nasen-Ohrenarzt vorgestellt werden. Treten die genannten Symptome nicht auf, oder sind nur relativ schwach ausgebildet, so kann der Spieler nach eigenem Ermessen das Spiel weiter bestreiten.

Die Sportmediziner Matthias Manke und Jörn Heinze bei der Arbeit (Foto: privat)

Die richtige Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) geht in der Regel mit einer kurzen Bewusstlosigkeit (kann jedoch auch fehlen) sowie einem kurzen Gedächtnisverlust (Amnesie) einher. Durch einen Schlag an den Kopf wird die Funktion der Gehirnnervenzellen kurzzeitig gestört. Der Gedächtnisverlust kann sich sowohl auf die Zeit vor als auch nach dem Zusammenprall beziehen. Auch bei der Gehirnerschütterung kann es zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindelattacken kommen. In der Regel liegt aber auch hier keine erkennbare Verletzung des Gehirnes vor.

Ein Weiterspielen sollte bei dem Verdacht auf eine Gehirnerschütterung nicht mehr erfolgen. Anstelle dessen sollte man sich in der Notfallambulanz des Krankenhauses vorstellen, erst recht, wenn Seh- und Hörstörungen aufgetreten sind oder ein Verwirrtheitszustand über einen längeren Zeitraum andauert.

Dann nämlich kann eine 24stündige stationäre Überwachung im Krankenhaus erforderlich sein. Die Behandlung der „normalen“ Gehirnerschütterung erfolgt mittels Flüssigkeitsgabe, (Kopf-)Schmerzmitteln und Medikamenten gegen die Übelkeit. Da die Unterscheidung zwischen Schädelprellung und Gehirnerschütterung für den Laien jedoch nicht immer klar zu bestimmen ist, sollte im geringsten Zweifelsfall unmittelbar ein Arzt hinzugezogen werden bzw. der Patient in einer Notfallambulanz vorgestellt werden.

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