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Haching-Klage gegen Frankfurt bleibt erfolglos

Haching-Klage gegen Frankfurt bleibt erfolglos
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Die Klage der SpVgg Unterhaching gegen Eintracht Frankfurt wegen angeblicher Unstimmigkeiten beim Lizenzierungsverfahren für die Saison 2002/2003 ist vom Frankfurter Landgericht abgewiesen worden.

Das Frankfurter Landgericht hat die Zivilklage von Zweitligist SpVgg Unterhaching abgewiesen, der wegen angeblicher Unstimmigkeiten beim Lizenzierungsverfahren für die Saison 2002/2003 Schadenersatz von Eintracht Frankfurt gefordert hatte.

Ob Unterhaching gegen das Urteil des Langerichts Berufung einlegt, ist derzeit noch offen. Haching hatte bereits vor vier Jahren sämtliche geführten Verfahren (Ständiges Schiedsgericht für Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften, OLG Stuttgart, OLG Frankfurt und Bundesgerichtshof) gegen die Eintracht verloren.

Anschließend musste der frühere Erstligist in die Regionalliga Süd absteigen. Die Spielvereinigung hatte sich bereits im Jahr 2002 weitere rechtliche Schritte vorbehalten, nachdem Unterhachings Präsident Engelbert Kupka sogar eine Morddrohung erhalten hatte. Gegenstand der Anschuldigungen war der damalige Frankfurter Aufsichtsratsvorsitzende Volker Sparmann, der gemeinsam mit Anwalt Christoph Schickhardt wochenlang um die Lizenz gekämpft hatte. Laut Kupka habe sich Sparmann damals bei der Beschaffung einer Bankbürgschaft in Millionenhöhe der Untreue schuldig gemacht.

Auch die Rechtsmäßigkeit eines durch die Eintracht abgeschlossenen Sponsorenvertrags mit der Deutschen Bahn AG in Höhe von rund 800.000 Euro aus dem Jahr 2002 war von Kupka in Frage gestellt worden.

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