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Schalke: Stadionverbote
Sieben S04-Fans zu einem Jahr verurteilt

Stadionverbote für sieben Schalker Fans
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Sieben Anhänger des FC Schalke 04 sind am Mittwoch vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer zu Stadionverboten von jeweils einem Jahr verurteilt worden.

"Wir müssen draußen bleiben." Der Hundebesitzern vor Fleischereien bekannte Spruch gilt in den nächsten Monaten auch für sieben auffällig gewordene S04-Freunde.


Die gewaltbereiten Fans hatten sich am 29. November 2009 beim A-Junioren-Derby zwischen den Königsblauen und dem Revierrivalen Borussia Dortmund heftige Auseinandersetzungen mit Anhängern des BVB geliefert, woraufhin das Spiel beim Stand von 1:0 für die Schwarz-Gelben von Bundesliga-Schiedsrichter Guido Winkmann aus Kerken abgebrochen werden musste. Bei der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Helmut Rottländer waren insgesamt neun Schalker Fans angeklagt worden, die sieben geständigen unter ihnen dürfen ein Jahr lang kein Spiel in den obersten vier Fußballklassen Deutschlands besuchen, die ersten zehn Monate gelten als Bewährung.


Den Urteilsspruch hatten die "Ultras" am Mittwochabend beim 2:0-Sieg der Gelsenkirchener in der Champions League gegen Benfica Lissabon auf ihre Art zelebriert - und zwar mit dem mehrfach vorgetragenen Gassenhauer "Stadionverbote halten uns nicht auf".

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