Die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes verständigten sich in Frankfurt/Main auf einheitliche Regelungen, die sich unter anderem mit dem Vereinswechsel von Nachwuchsspielern befassen.
Ab Januar 2013 sind "Vereinswechsel von Spielern in den Altersgruppen U16 bis U19 nur noch in Verbindung mit einem Fördervertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr möglich", teilte die DFL am Donnerstag mit. Zudem gelten dann feste Sätze als Ausbildungsentschädigung für den abgebenden Verein. Bei Gesprächen über einen Vereinswechsel sollen künftig keine Dritten mehr anwesend sein, um "die Rolle des familiären Umfeldes" zu stärken.
Weiterhin wurde vereinbart, dass Spieler in der Regel erst "ab der Altersstufe U16 in Internate aufgenommen" werden können. Ausnahmen sind nur bei einer an das Leistungszentrum angeschlossenen Eliteschule zulässig.
"Unser Ziel ist eine ganzheitliche und dadurch optimierte Entwicklung der Talente. Der Schlüssel hierfür ist ein gut funktionierendes Verbundsystem von Schule, Verein und Verband", sagte Ulf Schott, Direktor beim Deutschen Fußball-Bund (DFB).
Andreas Rettig, Vorsitzender der "Kommission Leistungszentren" der DFL, hält die Vereinbarung für einen wichtigen Schritt "für die Weiterentwicklung der erfolgreichen Nachwuchsarbeit in den Leistungszentren des deutschen Profi-Fußballs". Profitieren würden sowohl die Klubs als auch junge Spieler, "die sich noch mitten in der Persönlichkeitsentwicklung befinden, aber mit Blick auf die weitere Karriere eine wesentliche Grundlage für eine weiterhin erfolgreiche Bundesliga bilden sollen.", sagte Rettig.
Der Betrieb eines Leistungszentrums ist seit zehn Jahren Lizenzierungsvoraussetzung im deutschen Profi-Fußball, zuletzt investierten die Klubs in diesem Bereich mehr als 90 Millionen Euro pro Saison. In der 3. Liga betreiben zwölf Vereine ein Leistungszentrum, in den Regionalligen einer.