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Die Voraussetzungen muss potentieller Investor erfüllen

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VfL: Die Voraussetzungen muss potentieller Investor erfüllen
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Wer wird dem VfL Bochum das Vertrauen schenken und Millionen in den Klub investieren? Welche Absichten sollte er haben?

Worauf käme es dem Zweitligisten an, wenn er in die Gespräche mit potentiellen Geldgebern für die geplante Ausgliederung ginge? Das waren nur einige von zahlreichen Fragen, mit denen die Mitglieder des Vereins die Verantwortlichen auf der Informationsveranstaltung zur geplanten Überführung der Abteilung Profifußball in eine Kapitalgesellschaft konfrontierten.

Natürlich: Bei einigen Mitgliedern geht trotz einer überzeugenden Vorstellung von Finanzvorstand Wilken Engelbracht bei dessen anderthalbstündiger Präsentation des Konzeptes die Angst um, dass sich der VfL abhängig machen könnte von einem mächtigen Investor. Von einem Geldgeber, dessen monetäre Unterstützung in den Augen des Vorstands maßgeblich für den sportlichen Erfolg des VfL in den kommenden Jahren ist. Der sich aufgrund seiner Finanzstärke aber zu sehr in das operative Geschäft einmischen würde. Der zum Beispiel auf die Entscheidung Einfluss nehmen könnte, wer in der kommenden Saison auf der Trainerbank sitzt.

Der VfL-Vorstand jedenfalls hat schon klare Vorstellungen. Seriös solle er doch bitte sein, menschlich zum VfL passen, führte Engelbracht an. Er versicherte: „Wir werden in den Gesprächen darauf achten, dass der Investor zu unserem Leitbild passt. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir mit keinem Unternehmen kooperieren werden, das Panzer nach Saudi-Arabien verkauft.“

Ob künftig von einem Geldgeber nur im Singular gesprochen werden kann, ist unklar. Ob es einen oder gleich mehrere Investoren geben würde, konnte Engelbracht noch nicht beantworten. „Es muss für uns führbar sein“, betonte er. Konkreter heißt das: Es soll keinen unüberschaubaren Streubesitz von Anteilen des VfL geben.

Sofern die Ausgliederung durchgeführt werden darf. Dazu sind auf der Jahreshauptversammlung im Herbst 75 Prozent Ja-Stimmen erforderlich. Stimmen die Mitglieder dafür, könne alles sehr schnell gehen, erklärte Engelbracht, ebenso könne aber auch noch Zeit verstreichen, ehe der VfL nicht mehr als eingetragener Verein, sondern als GmbH & Co. KG aA auftreten würde. „Wir werden mit viel Elan daran gehen“, kündigte Engelbracht an.

Darunter ist nicht ausschließlich zu verstehen, dass der VfL auf Gedeih und Verderb seine Anteile verkaufen würde. Ohnehin strebe man im Falle eines positiven Mitglieder-Votums eine langfristig ausgerichtete Partnerschaft mit dem entsprechenden Investor an. Das soll auch vertraglich festgelegt werden. Der VfL will eine Haltefrist vereinbaren und sich zudem ein Vetorecht beim eventuellen Weiterverkauf der Anteile zusichern lassen. Das bedeutet: Beabsichtigt der Investor den Verkauf seiner Anteile an der Fußball-Abteilung, so kann der VfL wirksam widersprechen, wenn er mit dem vorgeschlagenen Käufer nicht einverstanden ist.

Engelbracht und seine Mitstreiter haben ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt werben sie um Zustimmung. Aber was geschieht, wenn die Mitglieder im Herbst „Nein“ sagen? „Wir werden dann nicht unsere Wunden lecken und von dannen ziehen“, sagte der Aufsichtsrats-Vorsitzende Hans-Peter Villis. Er schloss jedoch an: „Dann müssen wir uns im Aufsichtsrat überlegen, ob die Vertrauensbasis noch gegeben ist.“

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