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Die ersten Stadionverbote gegen S04-Fans aufgehoben
"Schuss vor den Bug"

Die Aufhebung der Stadionverbote für einige S04-Anhänger sorgt in der Fanszene für Diskussionen. (Foto: firo)
Die Aufhebung der Stadionverbote für einige S04-Anhänger sorgt in der Fanszene für Diskussionen. (Foto: firo)
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In diesen Tagen geht für eine Mehrzahl der 89 nach dem Derby vom 12. Mai mit Stadionverbot belegten Personen eine Leidenszeit zu Ende. So nach und nach schließt die Staatsanwaltschaft die Akten. Einige der Verfahren sind bereits eingestellt. RevierSport fragte bei Schalkes Sicherheitschef, Volker Fürderer nach, ob damit, wie von den Fans gefordert, auch automatische eine Aufhebung der Stadionverbote einhergeht.

Herr Fürderer, wann heben Sie die Stadionverbote auf?

RevierSport Print

Es ist richtig, dass uns schriftlich mitgeteilt wurde, dass bereits einige Strafverfahren eingestellt worden sind. Die Zahl der mir bekannten Fälle liegt derzeit bei 15. Wir rechnen damit, dass auch die anderen Verfahren in den kommenden Wochen beendet werden. Mit einer Einstellung ist aber nicht automatisch eine Aufhebung der Stadionverbote verbunden.

Das müssen Sie uns erklären!

Es kommt ganz entscheidend auf den Einstellungsgrund an. In den Fällen, in denen die Verfahren wegen §170 (2) Strafprozessordnung, also weil die Ermittlungen nicht genügend Anlass für die Erhebung einer Klage geboten haben, eingestellt wurden, werden wir mit einer Ausnahme auf Antrag der Fans zügig das Stadionverbot aufheben. Welche Ausnahme gibt es?

Bevor wir zur Aufhebung kommen, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Polizei. Wenn es sich um einen Wiederholungstäter handeln sollte, bei dem es eindeutig eine negative, auch schriftlich darstellbare negative Prognose gibt, bleibt der Ausschluss bestehen. In allen anderen Fällen kommt es umgehend zur Aufhebung. Damit gehen wir davon aus, dass alle Personen, bei denen wegen § 170 (2) STPO eingestellt wurde, auch unschuldig sind.

Ist dem nicht so?

Eine Einstellung wegen § 170 (2) STPO ist kein Freispruch. Im Sinne unserer Fans handeln wir aber so. Denn wir gehen davon aus, dass die meisten in der Tat unschuldig sind. Allerdings ist auch zu vermuten, dass bei dem ein oder anderen möglicherweise zu unrecht aufgehoben wird. Die Anhänger sollten also wissen, dass es ein Schuss vor den Bug ist. Ein zweites Mal, darf es so etwas nicht geben. Zur Zeit sind uns insgesamt 15 Fälle bekannt. Davon wurden neun Stadionverbote aufgehoben. Zwei sind noch in der Prüfung. Die restlichen bleiben bestehen.

Was ist mit den Fans, bei denen wegen § 153 STPO, also wegen geringer Schuld, eingestellt wird?

In diesen Fällen bleibt das Stadionverbot uneingeschränkt bestehen. In jedem Falle ist es aber empfehlenswert, Kontakt zu unserem Fanprojekt aufzunehmen bzw. zu halten. Wann dürfen die ersten Fans wieder ins Stadion?

Unmittelbar nachdem sie Post von uns erhalten haben. Bei den oben genannten 9 Fällen ist dies bereits geschehen. Nicht vergessen wollen wir in diesem Zusammenhang, dass wir bereits vor Beginn der Ermittlungsverfahren bei 11 Personen das Stadionverbot vorzeitig aufgehoben haben. Damit liegen wir zur Zeit bei insgesamt 20 Aufhebungen.

Ist es auch zu Verurteilungen gekommen?

Dazu liegen uns keine Informationen vor. Nur wenn sich eine verurteilte Person ausdrücklich bei uns meldet, erhalten wir darüber Kenntnis..

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