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Werner straffrei — aber Fährmann behält Gelbe Karte

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Ralf Fährmann, Ralf Fährmann
Ralf Fährmann, Ralf Fährmann Foto: firo
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Für den DFB und dessen Instanzen reicht der gesunde Menschenverstand nicht mehr aus.

Ja, der Schiedsrichter ist auf die Schwalbe von Timo Werner hereingefallen. Ja, wir verstehen, dass der DFB die Tatsachenentscheidung aufgrund von Fifa-Regularien nicht korrigieren darf.

Was wir nicht verstehen: Warum der DFB nicht nur keinen Mumm wie 1995 bei Andreas Möller hat und über den Fifa-Rahmen hinwegspringt, um ein Zeichen zu setzen. Sondern warum der DFB nicht zumindest die Gelbe Karte für den völlig unschuldigen Schalker Torwart Ralf Fährmann storniert.

Der DFB versteckt sich hinter Regeln, die — ja, das stimmt — das Miteinander beim Fußball verbindlich begrenzen. Jeder mit Menschenverstand weiß jedoch ebenso, dass es beim Fußball ungeschriebene Gesetze gibt, die jeder Beteiligte einhält.

Zum Beispiel, dass der Ball bei Verletzungen des Gegners ins Aus geschossen und bei nächster Gelegenheit zurückgegeben wird. Die Spielunterbrechung wird als Nachspielzeit deklariert; kein Mensch verliert darüber ein Wort.

Hätte der DFB das falsche Gelb einkassiert: Schalke 04 und sicherlich Fans von anderen Klubs hätten diese Entscheidung mit Applaus begleitet. Jetzt zementiert der DFB, was der Schiedsrichter falsch entschieden hat: Die Verwarnung, so unbedeutend sie erscheinen mag, bleibt bestehen.

Da fasst man sich an den Kopf. Bei jedem Mucks müssen Spieler und Trainer damit rechnen, dass sie auf die Tribüne fliegen. Wehe, ein Spieler zieht im Überschwang des Torjubels sein Trikot aus: Schwupps, gibt es Gelb. Und wehe, ein Trainer zieht Entscheidungen des Schiedsrichters nach Schlusspfiff wortreich in Zweifel: Die Geldstrafe ist ihm gewiss.

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Man muss Schiedsrichter Dankert zugute halten, dass er (a) seine Fehleinschätzung bei der Werner-Schwalbe in aller Öffentlichkeit eingeräumt und (b) sich bei Schalker Offiziellen in aller Form entschuldigt hat. Das schwache Bild gibt jetzt sein Verband ab.

Der DFB als moralische Instanz schützt den Schiedsrichter als juristische Verlängerung nicht, wenn er Timo Werner als Betrüger entwischen lässt und Fehlurteile bestehen lässt. Im Gegenteil. Mit einer Revidierung hätte er ein Zeichen setzen können.

Die Botschaft wäre gewesen, dass Schiedsrichter als Menschen und damit als fehlbar angesehen werden sollten. Wie Tausende anderer Schiedsrichter da draußen im Amateurbereich, die Wochenende für Wochenende um Anerkennung, Verständnis und Solidarität buhlen. Und dass der DFB um eine Gerechtigkeit bemüht ist, wie sie das Geschehene eben in der Praxis zulässt.

Ein Kompromiss wäre zum Beispiel gewesen, eine Annullierung des Ergebnisses abzulehnen, aber die Rücknahme der Verwarnung zu erlauben. Die Solidarität und zumindest das Verständnis für das Schiedsrichterwesen wäre ungleich höher. Wie schreibt Kollege Peter Müller heute in der WAZ: Chance vertan.

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