Mit heutigem Urteil hat das Landesgericht eine Klage des WSV, vertreten durch die Sozietät Dr. Hopfgarten, gegen Friedhelm Runge, geschäftsführender Gesellschafter der EMKA Beschlagteile GmbH & Co.KG, abgewiesen. Zuvor war der WSV bereits mit zwei Klagen (Landgericht Wuppertal, Oberlandesgericht Düsseldorf) gegen Herrn Runge gescheitert.
In den ersten Urteilen ging es um Ansprüche aus der Zeit, als Runge noch Präsident des WSV war, die aus einem Patronat herrühren sollten und nunmehr ging es um angeblich übernommene Verpflichtungen nach dem Ausscheiden von Runge als Präsident des WSV.
Friedhelm Runge betonte nach dem Urteil: „Es ist mir unverständlich, warum die Verantwortlichen in dieser Situation eine Klage über 2,1 Millionen Euro mit diesem erheblichen Kostenrisiko eingegangen sind, obwohl bereits zwei Klagen verloren wurden. Die Verantwortlichen, die dieses angeschoben haben, sollen auch dazu die Kosten tragen."