Die Verbandsspruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands (WFLV) hat die Alemannia am Mittwochabend wegen grob unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger bei der Partie beim BVB II zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt. Zudem muss der Klub die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Strafmaß reicht bis zu einem Geisterspiel
Alemannia-Geschäftsführer Timo Skrzypski
„Wir haben von der Kammer den deutlichen Hinweis bekommen, dass bei weiteren Vorfällen härtere Strafen ausgesprochen werden. Das Strafmaß reicht bis zu einem Geisterspiel“, erklärt Alemannias Geschäftsführer Timo Skrzypski. „Einige Fans sollten endlich verstehen, dass es fünf nach zwölf ist.“
Strafmildernd haben sich das Vorgehen der Alemannia-Verantwortlichen im Vorfeld des Spiels sowie die konsequente Bestrafung ermittelter Täter ausgewirkt.