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Neues EM-Bewerbungsprozedere verabschiedet
Verband wählt die Kandidaten aus

UEFA: Neues EM-Bewerbungsprozedere verabschiedet
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Das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hat die Regeln für das Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der EM 2016 verabschiedet. Interessenten an der Gastgeberrolle für die erste EM mit 24 Mannschaften müssen zwischen dem 15. Dezember 2008 und dem 9. März 2009 eine formale Absichtserklärung abgeben, anschließend wird die UEFA eine Liste mit drei bis vier Kandidaten zusammenstellen.

Bis zum 15. Februar 2010 müssen diese ihr Bewerbungsdossier eingereicht haben, die Entscheidung über den Gastgeber fällt am 27. Mai 2011. Die Bewerber müssen neun Stadien mit Kapazitäten zwischen 30.000 und 50.000 Plätzen nachweisen.

Als Favorit auf die Gastgeberrolle 2016 gilt Frankreich, das bereits 1984 eine Europameisterschaft ausgerichtet hatte. Zuletzt hatten aber auch Schottland, Wales und Nordirland Interesse an einer gemeinsamen Bewerbung bekundet.

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