Nach Bekanntwerden des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen aktuelle und ehemalige Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fordert die bundesweite Fanorganisation ProFans die sofortige Aufhebung aller auf Verdacht ausgesprochener Stadionverbote. Als Grundlage dafür sieht ProFans einen Passus in der Stadionverbotsrichtlinie des nationalen Verbands. Darin heißt es: „…bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in folgenden Fällen … 15. Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen“ solle ein bundesweites Stadionverbot verhängt werden.
Dass beim DFB Einnahmen aus Bandenwerbung nicht als geschäftliche Erlöse deklariert worden - so lautet der Vorwurf - reiche demnach aus, um ein Betretungsverbot für die Spielstätten auszusprechen. „Seit der vergangenen Woche erschüttert erneut ein Skandal den Deutschen Fußballbund, wieder einmal geht es um Steuerhinterziehung. Einnahmen aus Bandenwerbung sollen nicht als geschäftliche Erlöse deklariert worden sein. Jeder Schatzmeister im Vereinswesen weiß, dass so etwas eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, die in bestimmtem Umfang der Gemeinnützigkeit nicht entgegensteht, jedoch nicht unter deren Steuerbegünstigung fällt. Steuerhinterziehung in der fraglichen Höhe (rund 4,7 Mio Euro) zieht üblicherweise immer Haftstrafen ohne Bewährung nach sich“, heißt es im Schreiben von ProFans.
Jörn Brauer, Sprecher der Organisation, ergänzt: „Hier geht es um Straftaten mit mehreren Millionen Euro Schaden für die Allgemeinheit und der DFB denkt nicht daran, Stadionverbote auszusprechen. Währenddessen sind einfache Fans mit Stadionverbot sanktioniert, nur weil sie etwa verdächtigt werden, ein Bier nicht bezahlt zu haben.“ Das, so ergänzt Pressesprecher Sig Zelt, verletze den Gerechtigkeitssinn der Fans.
Somit befeuere der DFB das ohnehin schon angespannte Verhältnis zwischen Verband und Basis. ProFans schließt das Schreiben so: „Das ist das Gegenteil von gesellschaftlicher Verantwortung. Nur der Verzicht auf alle Stadionverbote – zumindest auf jene, die sich nur auf eine unbewiesene Beschuldigung gründen – kann die logische Konsequenz sein!“