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SC 20 Oberhausen
Empfindliche Strafen nach Abbruch

SC 20 Oberhausen: Strafen nach Spielabbruch
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Die Bezirksspruchkammer 2 hat den Bezirksligisten SC 20 Oberhauen nach dem Spielabbruch gegen den SuS 21 Oberhausen mit empfindlichen Strafen belegt.

Der Verein wurde „wegen der Nichtstellung eines kenntlich gemachten Ordnungsdienstes und des Verschuldens eines Spielabbruchs in einem Wiederholungsfall“ zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Spielcluberer müssen zudem die Verfahrenskosten in Höhe von 100 Euro, sowie die Auslagen eines SuS-Vertreters und des Schiedsrichters (23 Euro), aufbringen.

Die per einstweiliger Verfügung ausgesprochenen Vorsperren der Spieler Ahmet Cumcu und Andreas Elsenrath wurden aufgehoben. Jeweils bis zum 30. Mai wurden Oliver Nözel und Erkan Aydin gesperrt. Nözel „wegen Beleidigung des Schiedsrichters und dem darauf folgenden Platzverweis“ und Aydin „wegen seines grob unsportlichen Verhaltens gegen den Schiedsrichter."

Die Begegnung wurde außerdem mit 2:0 für den SuS 21 gewertet.

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