Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße von 3000 Euro zahlen, die zur Hälfte als Schmerzensgeld an den vom Becher getroffenen Schiedsrichter-Assistenten Stephan Schiffner geht. Die andere Hälfte kommt der Sepp-Herberger-Stiftung zugute. Der Verurteilte hatte sich zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte zu dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung beantragt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. April dieses Jahres kurz vor Ende der Bundesliga-Partie zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 einen gefüllten Bierbecher auf Schiffner geworfen hat. "Das war kein Kitzeln im Genick, das war ein heftiger Schlag", sagte Schiffner als Zeuge vor Gericht.
Das Spiel wurde nach dem Vorfall in der 87. Minute abgebrochen und mit 2:0 für Schalke gewertet. Außerdem hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Kiezklub mit einer Platzsperre für ein Heimspiel bestraft. Die Hamburger trugen deshalb die erste Heimpartie der laufenden Zweitliga-Saison in Lübeck aus. Nach Vereinsangaben habe das zu einem Verlust von 400.000 Euro geführt.