Bleibt Clemens Tönnies Aufsichtsrats-Chef? Das ist die drängendste Frage, die sich derzeit auf Schalke stellt. Nach den rassistischen Äußerungen des S04-Bosses beim "Tag des Handwerks" in Paderborn am vergangenen Donnerstag, tagt der Ehrenrat der Schalker über die möglichen Konsequenzen - die auch einen Vereinsausschluss beinhalten.
Der Ehrenrat der Königsblauen ist aus fünf aktiven oder passiven Schalke-Mitgliedern zusammengesetzt, die seit mindestens fünf Jahren im Verein sein müssen. Laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung (WAZ) müssen zwei Mitglieder die Befähigung zum Richteramt haben. Zum Ehrenrat gehört unter anderem Jurist Prof. Dr. Klaus Bernsmann, Lehrstuhlinhaber für Straf- und Prozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Bernsmann gehörte laut WAZ zu Tönnies' juristischen Beratern im Fleischskandal-Prozess von 2007 bis 2010, der mit Tönnies' Entlassung endete.
Rat kann Mitglieder ausschließen
Die Befugnisse des Ehrenrats reichen weit. Das Oberlandesgericht Hamm bekräftige in einem Urteil, dass der Ehrenrat bei Sanktionen einen großen Spielraum hat. Der Rat kann Mitglieder aus dem Verein ausschließen - laut Satzung bei "grob vereinsschädigendem oder unehrenhaftem Verhalten, insbesondere bei der Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung". Auch eine Verwarnung, ein Ordnungsgeld oder ein Ausschluss auf Zeit seien möglich - ebenso wie das Ruhen des Vereinsamts bis zum Abschluss des Verfahrens, sollte nicht sofort eine Entscheidung gefällt werden können.
Zuletzt suspendierte der Ehrenrat im Februar 2017 das Aufsichtsrats-Mitglied Andreas Horn für zwölf Monate. Der Tönnies-Kritiker wollte ihn zum Verzicht auf Wiederwahl oder einem Rückzug bewegen. Der Ehrenrat sah darin einen Verstoß gegen das Schalker Leitbild und die Satzung des Vereins.
Wer würde Tönnies nachfolgen?
Doch wer würde eigentlich das Amt von Tönnies übernehmen, wenn der S04-Boss zurücktritt oder gehen muss? Sein Stellvertreter ist Jens Buchta - doch der würde laut WAZ nicht automatisch nachrücken. "Scheidet im Laufe einer Wahlperiode der Vorsitzende aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat das Amt unverzüglich durch erneute Wahl neu zu besetzen", heißt es in der Satzung. Matthias Rüter würde in den Aufsichtsrat nachrücken, nachdem er bei der Mitgliederversammlung am 30. Juni knapp scheiterte.