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Bayern-Fans verlieren die Nerven
Massenschlägerei mit Nürnberg-Fans an Raststätte

Bayern-Fans verlieren die Nerven
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Mit einer Massenschlägerei endete am frühen Samstagmorgen ein Zusammentreffen zwischen Anhängern der Bundesligisten Bayern München und 1. FC Nürnberg. Dabei wurde auf der Autobahn-Raststätte Würzburg-Nord eine Frau schwer verletzt. Die Polizei nahm 80 Bayern-Fans fest. Die Staatsanwaltschaft Würzburg und die Kriminalpolizei haben die Ermittlungen aufgenommen. Nach Angaben der Polizei gingen gegen 8.40 Uhr bei der Einsatzzentrale in Würzburg Mitteilungen ein, wonach es auf der Rastanlage an der A3 zu einer Auseinandersetzung zwischen den Fangruppen gekommen sei.

Vor Ort stellten die Beamten fest, dass zwei Busse mit Bayern-Fans auf ihrem Weg zum Punktspiel bei Borussia Mönchengladbach die Rastanlage angesteuert hatten und dort auf einen Bus mit Nürnberger Anhängern (unterwegs zur Partie bei Schalke 04) getroffen waren. Laut Polizei verließen die Bayern-Fans ihre Busse und gingen unvermittelt auf die Nürnberger los.

Nach ersten Erkenntnissen wurde die Frau eines Busfahrers von einer Flasche am Kopf getroffen. Sie wurde hierbei schwer verletzt, Lebensgefahr besteht allerdings nicht. Die Frau wurde in eine Würzburger Klinik eingeliefert. Weitere Personen wurden leicht verletzt. Nachdem anfänglich nicht bekannt war, wie viele Personen zu Schaden gekommen waren, eilten die Rettungsdienste mit einem Großaufgebot an den Tatort.

Nach Angaben der Polizei verließen die Busse der Bayern-Fans direkt nach der Attacke die Rastanlage. Durch eine überregionale Fahndung konnten die Busse bereits eine knappe halbe Stunde später im Bereich Marktheidenfeld auf der Bundesstraße 8 gestellt werden. Anschließend wurden sämtliche Insassen vorläufig festgenommen und in einem Konvoi zu einer Polizeidienststelle geleitet.

Dort werden derzeit die Ermittlungen von einem Großaufgebot der Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt. Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts eines besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs.

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