Das entschied am Freitag die 17. Zivilkammer des Bezirksgerichts in Luxemburg in erster Instanz.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ribéry dem Luxemburger Spielervermittler zustehende Provisionszahlungen nicht geleistet habe, die für den Wechsel des Franzosen 2005 von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille fällig geworden seien. Heiderscheid war von 2005 bis 2007 Ribérys Berater.
Das Bezirksgericht in Luxemburg wird nun auch noch in einer zweiten Sache urteilen müssen. Hierbei will Bruno Heiderscheid noch einmal rund 3,5 Millionen von Franck Ribéry einklagen. Diese Summe soll ihm für den Wechsel Ribérys im Sommer 2007 von Marseille zu Bayern München zustehen. Allerdings hatte Ribéry wenige Wochen zuvor die Zusammenarbeit mit Heiderscheid beendet.
"Ich bin zufrieden, denn ich bin gegen Personen vorgegangen, die sich gegen das Gesetz gestellt haben", sagte Heiderscheid in einer ersten Erklärung nach dem Urteilsspruch. Heiderscheid hatte schon einmal vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen Ribéry geklagt. Er verlor den Prozess aber im April 2008.