Es geht doch einzig allein darum, den Zuschauerausschluss und die Geldstrafe zu minimieren bzw. wegfallen zu lassen.
Die drei Punkte werden - sofern kein Wunder geschieht - bei Münster bleiben.
Es geht doch einzig allein darum, den Zuschauerausschluss und die Geldstrafe zu minimieren bzw. wegfallen zu lassen.
Die drei Punkte werden - sofern kein Wunder geschieht - bei Münster bleiben. |
Wie Spieko schreibt ist es, Einspruch ist richtig und die Punkte zum Aufstieg werden wir auf dem Platz holen!
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Wo ist hier das Problem? Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, lege ich Einspruch ein. Ich als RWE-Fan erwarte das vom Verein. Ob es was bringt, ist eine andere Sache. Zumindest sind nun erst einmal die Punkte nicht bei Münster. Und wenn wir jetzt noch einen super Start hinlegen, zeigt das sicher schon Wirkung bei den anderen Clubs. Ich gehe aber sowieso davon aus, dass uns, wenn das Urteil bestätigt wird, die 3 fehlenden Punkte nicht weh tun werden. RWE spielt eine starke Saison, genau wie letztes Jahr. Nur gibt es dieses mal keinen ebenso starken Konkurrenten, wie letztes Jahr mit dem BVB 2. Ob Münster, Fortuna Köln, Wuppertal oder Oberhausen, alle haben nicht die Qualität wie RWE.
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Wo muss man sich da Aufregen bzw. abwertend zu Hr.Uhlig äußern.
Er musste das so machen und,bin mir ziemlich sicher, das die Münsteraner es in umgekehrten Fall genauso gehandhabt hätten. Spiel wiederholen und sportlich klären. |
Wir steigen sowieso auf.
Fedich |
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kröte u moers liegen richtig Ganz ganz peinlich dieser Ulig Ja, verlieren verboten Aber wer Dreck am Stecken hat muß für seine Fehler auch mal die Rübe hinhalten u Verantwortung übernehmen Das hat man in E offenbar nie gelernt Ein ganz trauriger Verein .. |
Es droht für RWE eine "Verböserung", wie man im Verwaltungsdeutsch sagt, was heißt: Wenn jemand Widerspruch gegen etwas einlegt, kann er nicht damit rechnen, dass die Entscheidung in jedem Fall günstiger im 2. Rechtszug ist als in der ersten Entscheidung.
Der zweite Rechtszug ist nicht gebunden an das Vorherige. RWE kam dort noch sehr milde davon. I Im 2. Rechtszug ist sogar eine Suspendierung von RWE in die Oberliga möglich, weil RWE in Sachen Sicherheit sich nicht als "Regionalliga-tauglich" und als "unreiterlich" erwiesen hat. Der Einspruch könnte sich als Eigentor erweisen, zumal die DFB-Richter sich gut untereinander kennen und niemand sich weh tut durch eine Korrektur. Politisches Denken war bei RWE noch nie die Stärke. Darum ist man ja auch dort, wo man jetzt ist. Bei Münster, Köln und insbesondere beim wiedererstarkten Wuppertal knallen aktuell die Seltkorken. |
Wenn man sich proaktiv für feudale Denkmuster einsetzt argumentiert man wie ein Krötenmann oder ein bereits gesperrte Troll wie Moers.
Hr. Uhlig ist in seiner Funktion nicht für moralische Standards der Gesellschaft verantwortlich, sondern soll den Verein führen und bestmöglich Schäden von ihm anwenden. Würde er nicht die zweite Instanz anrufen macht er sich im Zweifel gegenüber den Mitgliedern persönlich haftbar. Ob das Urteil dadurch revidiert wird steht auf einem anderen Blatt. Kann man verstehen oder man kann argumentieren wie n Krötenmann (zum zweiten sag ich nichts, er ist eh nur hier um zu provozieren) ___________________ Nur der GEILE RWE |
Alles richtig gemacht, M. Uhlig.
Ich denke zwar, dass die 3 Punkte bei Münster bleiben, aber vielleicht ändert sich was an der Geldstrafe und der Blocksperre. Es ist die Verpflichtung der Verantwortlichen, das Maximum für den Verein rauszuholen. Die Aussage von Münster sehe ich jetzt auch nicht verwerflich, normaler Vorgang. Und wenn man sieht, was sich Münster am Freitag geleistet hat, da kann man gar nicht genug klagen. Ich hoffe, der Verband hat am Freitag die Örtlichkeit auch nochmal begutachtet. |
Genau! Alles möglich laut der Aluhut Fraktion.
Oder der Verein RWE wird einfach zwangsaufegelöst. Und die Mitglieder werden nach Sibirien deportiert, um dort Uran zu schürfen für die neue Weltordnung.. Wie viele Voraussagen von diesem His sind eigentlich eingetreten!? Null oder keine... ___________________ Nur der GEILE RWE |
Das ist doch ein Münster Fan gewesen mit dem Böller.
Essen <> Dülmen 57 km Münster <> Dülmen 29km Eine Wiederholung hätte Niemeyer und Niewöhner fordern sollen, wenn Sie Sportsmänner wären. |
Diese sogenannte Fanszene in Essen ist durch Böllerwerfen , Pyrotechnik und Zuschauer Ausschreitungen schon oft genug aufgefallen. Von Verbandseite muß endlich Hart durchgegriffen werden das wiederholte Fehlverhalten darf nicht toleriert werden.
Der Wiederspruch zeigt doch, daß die Verantwortlichen in Essen nicht dazu gelernt haben. Münster bekommt die drei Punkte und für RWE (Wiederholungstäter) muss zusätzlich ein Punktabzug zur Debatte stehen. 3-6 Punkte sind da schon Angemessen. |
Es kann zu einer "Verböserung" kommen...., :-)))
Geil.. Jura online Forum. :-)) soso.., du hast nen ganz peinlichen Verein. Entlassung von 20 450€ Fahrern nicht vergessen. Teilweise Leute darunter, die sich etwas zu ihrer Rente verdient haben. Da hat man den Stift angesetzt... und wo es dann brenzlig wurde, wäre man beim Personenbeförderungsschein behilflich gewesen. Der Bekannte lacht sich immer noch über Schalke kaputt, weil er ja mit 65 Jahren noch ne Karriere im 155er geplant hatte. :-)))) **************************************** ****************************** KEEP ON ROCKIN'....DAS LEBEN IST HART GENUG . **************************************** ****************************** |
Was hier manche Leute für einen Mist von sich geben spottet jeder Beschreibung.
Zum ersten Dummschwätzer und seiner "Verschlechterung": § 53 der RuVO des WDFV sieht ausdrücklich keine reformatio in peius ( = Verschlechterung oder "Verböserung" vor, wenn nur der Betroffene Rechtsbehelfsführer ist. Münster hat keinen Rechtsbehelf eingelegt, folglich ist eine Verschlechterung ausgeschlossen. Zum zweiten Dummschwätzer Ein ganz besonders Schlauer schreibt etwas von "Schuldbewusstsein". Was für ein unfassbarer, nur auf Provokation angelegter Blödsinn! Noch einmal für alle den Leitsatz des BGH aus dem Beschluss vom 04.11.2021, Aktenzeichen I ZB 54/20: "Die vom Deutschen Fußballbund gem. § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe in Form einer Geldstrafe stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die dem mit Verfassungsrang ausgestattetem Schuldgrundsatz unterliegen könnte." Alles klar? Man haftet - im eigenen Stadion ist das auf jeden Fall so - mittlerweile für das Verhalten eigener Fans sogar ohne eigene Fahrlässigkeit. Das ist eine "Präventivmaßnahme", welche der Aufrechterhaltung des Spielbetriebs dient. Verschuldensunabhängige Verbandsstrafe - also nix "Schuldbewusstsein". Der Bock, den die Richter in Karlsruhe geschossen haben, ist für Nichtjuristen kaum ersichtlich. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird der BGH nicht wegen des Ergebnisses sondern wegen der abenteuerlichen und in sich widersprüchlichen Begründung scharf kritisiert. Staat und Verwaltung hingegen bejubelten den Beschluss. Es wäre wirklich schön, wenn sich die Dummschwätzer hier mal zurückhalten und stattdessen an das denken würden, was Schröder (Bundeskanzler a.D.) einst zu SiggiPop Gabriel sagte. |
Platzwart, hast Du persönlichen Kontakt zum Böllerwerfer?
Oder woher weißt Du, daß Er von Marl nach Dümen verzogen ist? |
Einspruch genau richtig. Es geht hier ums Prinzip. Diese Art der Kollektivstrafe ist schon seit längerer Zeit überholt. Rot-Weiß sollte finanziell und durch Fan Sperrung verantwortlich gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Eine sportliche Bestrafung ist mMn aber nie eine Lösung. Die Idioten, die Böller und Pyro zünden, gewinnen dadurch.
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Anton, woher weißt Du ,daß Münster kein Rechtsbehelf eingelegt hat?
Geht das Verfahren über Deinen Schreibtisch? Oder sind das mal wieder Deine üblichen,,Geschichten aus dem Paulanergarten"? |
Kalle K
moers ist nicht gesperrt wie man hier ja lesen kann. Er führt übrigens auch nicht mehr allein die Tabellenspitze an. nico_r, über dessen Herkunft bei allen Rotblauen erheblicher Streit besteht, hat mit der vierten Verwarnung aufgeschlossen. |
Sehr dreist was sich unsere Vorstadt da wieder raus nimmt..
Ich finde nach so einem Ding wie dem Böllerwurf sollte man ganz kleine Brötchen backen und froh sein wenn man nicht komplett vom Spielbetrieb ausgeschlossen wird, also mit der bisherigen "Strafe" dürfte man sehr zufrieden sein. Stattdessen legt man Einspruch gegen das Urteil ein .. Unterstützt der Verein Essen so ein Verhalten ? Muss sich jetzt jede gegnerische Mannschaft darauf einstellen mit Böllern beworfen zu werden ? Traurig aber irgendwie muss man ja mal in die Schlagzeilen kommen Glück Auf ! |
Den Artikel gelesen hat Viva Colonia (wer auch immer das sein mag) also auch nicht. Ist aber auch bei Lektüre nicht ganz einfach zu kombinieren.
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