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Beleidigung von Hopp
Gericht verurteilt Kölner Fan zu Geldstrafe

Foto: firo
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Ein 30 Jahre alter Fußballfan ist vom Amtsgericht Köln wegen Beleidigung des Hoffenheimer Fußball-Mäzens Dietmar Hopp zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. 

Er hatte sich im April 2017 während der Partie zwischen dem 1. FC Köln und 1899 Hoffenheim im Stadion an Schmähungen gegen Hopp beteiligt. Weil er während der Aktion vermummt war, wurde der geständige Mann auch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt.

Der 30-Jährige hatte während des Spiels mit weiteren Kölner Fans ein Transparent mit der Aufschrift «Dietmar, morgen ins Maritim, dein Vater wäre stolz» gezeigt. Der Satz war eine Anspielung auf den damals in dem Hotel stattfindenden Parteitag der AfD. Zudem wurde ein gegen Hopp gerichtetes Schmähplakat mit der Karikatur einer Prostituierten gezeigt. Für Staatsanwaltschaft und Gericht handelte es sich um eine gezielte Beleidigung. Hopp hatte nach dem Spiel Anzeige erstattet.

Wegen des Vorfalls sind schon insgesamt sechs Strafbefehle gegen Beteiligte ergangen, drei sind mittlerweile rechtskräftig. Zudem wurden neben dem nun verhandelten Fall drei weitere Anklagen erhoben.

Erst am Samstag war es beim Spiel von Hoffenheim gegen Borussia Dortmund in Sinsheim erneut zu Beleidigungen gegen Hopp gekommen. Einige Fans der Dortmunder rollten ein Banner aus, welches das Konterfei von Hopp hinter einem Fadenkreuz zeigte. dpa

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