Ursprünglich wollte die Vorsitzende Richterin am Duisburger Landgericht morgen ihre Entscheidung im Verfahren um die gescheiterte Lizenzierung im Mai 2013 bekanntgeben. Aus dienstlichen Gründen musste das Gericht den Termin erneut absagen. Das Urteil soll nun am 13. April gesprochen werden. Dies teilte gestern die Pressestelle des Landgerichts mit.
Ursprünglich war für den 12. Januar eine Entscheidung in der Sache MSV gegen Roland Kentsch angekündigt worden. Auch diesen Termin hatte das Gericht absagen müssen. Die Zeugenanhörung in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem MSV und seinem ehemaligen Geschäftsführer Kentsch hatte Mitte September stattgefunden.
In dem Prozess geht es um zweierlei: Der MSV will nachweisen, dass er im Juni 2013 seinem Geschäftsführer ordnungsgemäß gekündigt hat. Darüber hinaus will der MSV dem damals Verantwortlichen Fehler bei der Lizenzierung zur Zweitliga-Saison 2013/2014 nachweisen. Gelingt dies, können die Zebras in einem weiteren Gerichtsverfahren Schadenersatz von ihrem ehemaligen Geschäftsführer einfordern. Im Gespräch sind mehr als vier Millionen Euro.