Der Klub weist deshalb darauf hin, dass er berechtigt ist, im Rahmen der ATGB entsprechende Sanktionen gegen die betroffenen Personen auszusprechen oder eingeräumte Vorzugsrechte (z.B. die mit der Mitgliedschaft im Verein bzw. in offiziellen Fanclubs des Vereins verbundenen Vorzugsrechte) nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen.
Der VfL Bochum wird selber aktiv Angebote sperren lassen und ggf. auch Testkäufe vornehmen. Des Weiteren wird der Verein seine Fans dazu ermuntern, den Bochumern nach dem Spiel Karten, die über den Schwarzmarkt erworben wurden, anonym zukommen zu lassen, um nähere Details über die Verkäufer zu erfahren und weitere Maßnahmen ergreifen zu können.