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Schalkes Sicherheitschef Volker Fürderer begründet Stadionverbote
Chance auf Resozialisierung

Schalkes Sicherheitschef Volker Fürderer begründet Stadionverbote
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Seit Tagen sorgen die vom FC Schalke 04 in dieser Woche gegen 89 eigene Fans ausgesprochenen Stadionverbote für heiße Diskussionen in der Anhängerschaft, nachdem der Klub Konsequenzen aus den Derby-Attacken und dem anschließenden "Überfall" auf BVB-Anhänger bei einem Westfalenpokalspiel in Wattenscheid gezogen hatte. RevierSport holte die handelnden Personen an einen Tisch. Im folgenden exklusiven Doppelinterview erläutern Schalkes Sicherheitsbeauftragter Volker Fürderer und Andreas Arlt, szenekundiger Beamter der Gelsenkirchener Polizei, die Notwendigkeit der unpopulären Maßnahme.

Volker Fürderer, 89 Stadionverbote auf einen Streich sind eine Menge Holz!

Die Zahl ist nicht ganz korrekt. Es gab ja zwei Vorfälle. Rund um das Halbfinale im Westfalenpokal zwischen den A-Jugendmannschaften von Wattenscheid 09 und dem BVB sind bereits 13 Stadionverbote DFB ausgesprochen worden. Darüber hinaus gibt es die 89 Fans, die rund um das letzte Derby Dortmund gegen Schalke aufgefallen sind, wovon wiederum sechs Personen auch in Wattenscheid dabei waren. Das heißt, wir reden insgesamt über 96 Personen, gegen die ein Stadionverbot verhängt werden musste. Die Schalke-Anhänger, die nachweisbar involviert waren, haben Verbote für zwei bzw. drei Jahre erhalten.

Davon betroffen sind überwiegend Mitglieder der Ultras Gelsenkirchen. Es heißt, Sie wollen die Ultra-Szene zerschlagen. Stimmt das?

Völliger Quatsch. Ganz im Gegenteil: Grundsätzlich stehen wir den Ultras positiv gegenüber. Wir stehen in einem regelmäßigen Kontakt, von dem beide Seiten profitieren. Viele gute Ideen, mit denen die Ultras an uns herantreten, unterstützen wir. Das ist in der Liga sicher nicht selbstverständlich. In diesem Zusammenhang muss ich auch einige Dinge richtig stellen. Zum einen waren es nicht überwiegend Mitglieder der Ultras, die Stadionverbote erhalten haben. Nur etwa die Hälfte der Anhänger sind Mitglieder dieser Fan-Gruppierung. Zudem können und wollen wir gar nicht eine Fan-Szene zerschlagen. Zuletzt saßen wir mit der Spitze der Ultras am Montag zusammen. Dort haben sich die Vertreter ganz klar von der Gewalt distanziert. Sie teilten uns mit, dass sie die von uns getroffenen Entscheidungen ohne Wenn und Aber akzeptieren. Die Ultras haben in den vergangenen Monaten mit ihren mittlerweile 750 Sympathisanten starken Zulauf bekommen, den sie selbst nur noch schwer kontrollieren können. Und da sind leider einige dabei, die problematisch sind, übrigens auch nach Auffassung des Ultra-Vorstands.

Andreas Arlt, dennoch wird immer wieder kolportiert, dass Fans ohne jeglichen Grund mit Stadionverbot belegt werden. Können Sie das ausschließen?

Es gibt nach einer DFB-Richtlinie insgesamt 18 unterschiedliche Gründe, wann ein Stadionverbot ausgesprochen werden kann. Sobald wir aufgrund unserer Ermittlungen einen derartigen Sachverhalt vorliegen haben, erhält der betroffene Verein den Vorgang mit ausführlicher Begründung. Zuständig ist eigentlich der Verein, in dessen Stadt der Vorfall passiert ist. Das wäre hier der BVB gewesen. Dass in diesem Fall Schalke die Stadionverbote ausgesprochen hat, liegt daran, dass die Clubs sich entsprechend geeinigt haben. Der Verein spricht das Verbot aus und schreibt dem Betroffenen ganz konkret, was ihm zur Last gelegt wird. Die DFB-Richtlinie sieht zum Beispiel vor, dass bei Einleitung eines Strafverfahrens ein Stadionverbot auszusprechen ist.

Ist das denn in allen 89 Fällen passiert und was werfen Sie den Personen überhaupt vor?

Es ist in so einer großen Gruppe sehr schwer, Einzelstraftaten zuzuweisen. Im Fall Dortmund haben wir den Tatvorwurf des Landfriedensbruchs erhoben. Der beinhaltet, dass aus einer Menschenmenge heraus Straftaten begangen werden. Das war dort der Fall. Deshalb laufen Ermittlungsverfahren gegen alle 89 Personen.

Nimmt man damit nicht in Kauf, dass sich auch Unschuldige in der Gruppe befinden?

Es gab vom zeitlichen Verlauf her mehrere Möglichkeiten für die betroffenen Personen, sich von dieser Gruppe zu distanzieren. Das ist jedoch nicht erfolgt. Insofern müssen wir zunächst einmal davon ausgehen, dass alle das Verhalten mitgetragen haben.

Für ein Stadionverbot reicht es also aus, dass Personen ein Verhalten billigen, indem sie sich nicht rechtzeitig aus dem Staub gemacht haben?

Das alleine ist sicherlich nicht ausreichend, aber die Situation in Dortmund stellte sich auch anders dar. Hier ergibt sich der Vorwurf des Landfriedensbruchs daraus, dass aus dieser Menge heraus verschiedene Straftaten wie Körperverletzung und Sachbeschädigungen begangen wurden, die von dem Rest der Gruppe mitgetragen wurden. Alle hatten jederzeit die Möglichkeit, sich von der Gruppe zu distanzieren und somit den Agierenden keinen Schutz mehr zu bieten. Das haben sie nicht getan und somit einen Tatbeitrag geleistet. Wir hatten hier eine große Gruppe, die ihre Gewaltbereitschaft nachweisbar demonstriert hatte und deswegen auch in Gewahrsam genommen werden musste.

Herr Fürderer, wie sind Sie mit den Informationen der Polizei umgegangen?

Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben uns mit der Dortmunder Polizei und dem SFCV getroffen und ebenso mit den Ultras, bevor wir die Schreiben mit den Stadionverboten gestern endgültig abgeschickt haben. Aber die 89 Fans in dieser Gruppe habe die Situation nicht nur gebilligt, sondern es war ganz deutlich zu erkennen, dass sich diese Gruppe geschlossen bewegte. Für uns war das auch das Hauptargument, dass jeder die Chance hatte, sich aus dieser Gruppe zu entfernen, sich davon zu distanzieren oder einfach stehen zu bleiben. Die Chance hat aber keiner wahrgenommen. In diesem Moment ist jeder bewusst in diese Situation hineinmarschiert. Für uns wäre es wünschenswert gewesen, wenn aus der Gruppe heraus selbst Maßnahmen ergriffen worden wären. Das wäre eigenverantwortliches Handeln gewesen: dass man sich nämlich aktiv gegen die Gewalt stemmt.

Haben Sie eigentlich mal mit den betroffenen Personen selbst gesprochen?

Die DFB-Richtlinie sieht seit Mitte letzten Jahres vor, dass der Betroffene in dem Moment, wo er das Stadionverbot erhält, das Recht auf Anhörung hat. Für diese Gespräche sind wir natürlich offen. Auch uns unterläuft unter Umständen mal eine Fehleinschätzung, die wir dann korrigieren. Obwohl die Erfahrung zeigt, dass wir damit leider meistens richtig liegen. Wir hatten in der vorletzten Saison einen analogen Sachverhalt mit Frankfurter Fans in Gelsenkirchen. Als klar war, dass die Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden, haben wir bei den Personen, die nachweislich nicht beteiligt waren, die Stadionverbote sofort wieder aufgehoben. Aber das Ganze wird jetzt natürlich seine Zeit dauern, bis die nun aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Bis zum Ausgang des Verfahrens sind uns die Hände gebunden. Sollten sich dann jedoch neue Erkenntnisse ergeben, sind wir die Letzten, die darauf nicht reagieren.

Wie wäre dann der Ablauf?

Zum Glück konnten wir erreichen, dass der BVB, auf dessen Hoheitsgebiet die Taten begangen wurden, das Verfahren an den DFB abgetreten hat, der es dann wiederum an uns weitergeleitet hat. Normalerweise spricht der Verein das Stadionverbot aus, in dessen Stadtgrenzen der Vorfall passiert ist, es sei denn, es gibt dort keinen Bundesligisten, wie in Wattenscheid. Dann macht das der DFB selbst. In den 89 Fällen von Dortmund können wir jetzt flexibel und schnell reagieren, falls im Rahmen der Ermittlungsverfahren bewiesen wird, dass jemand doch unschuldig ist. Die Personen sollten dann umgehend auf uns zukommen. Das ist im Übrigen keine Selbstverständlichkeit, dass dieses Verfahren auf unseren Antrag hin vom BVB auf Schalke 04 übergegangen ist. Die Betroffenen sollen wissen, dass wir uns um sie kümmern und ihr Ansprechpartner bleiben.

Jetzt auf Sie zuzukommen hat keinen Sinn?

Nein, die Verbote gelten bundesweit und ab sofort. Die Personen können schon am Sonntag gegen Trier nicht mehr ins Stadion. Wir hatten keine andere Möglichkeit und müssen jetzt das Ende des Ermittlungsverfahrens abwarten. Diejenigen, deren Stadionverbot nach Abschluss der Ermittlungen nicht aufgehoben wird, haben vom Grundsatz her nach der Hälfte der Zeit, also in der Regel nach 18 Monaten, die Chance, das Thema neu aufzurollen. Abhängig davon, wie einsichtig jemand ist und wie er sich verhalten hat, kann man dann eventuell den Rest des Verbotes auf Bewährung aussetzen. Hier arbeiten wir eng mit dem SFCV zusammen. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, als Fanordner eingesetzt zu werden. Wenn das funktioniert, sind wir dann möglicherweise bereit, das Stadionverbot frühzeitig aufzuheben. Das werden wir aber immer ganz individuell entscheiden.

Was ist mit den Spielen in der Champions League?

Im Ausland gilt das Stadionverbot nicht. Aber über Schalke und den Fan-Club Verband werden die Fans für die Zeitdauer der Sperre keine Karten bekommen. Alles andere wäre ja schizophren.

Denkt Schalke über weitere Maßnahmen wie Vereinsausschluss oder den Entzug der Dauerkarten nach?

Sicherlich nicht im ersten Schritt. Sollten aber Personen immer wieder auffällig werden, können wir solche Dinge für die Zukunft nicht ausschließen.

Interview: Stefan Bunse

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