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Hooligans aus Utrecht randalieren in Frankreich
Serie der Gewalt reißt nicht ab

Hooligans aus Utrecht randalieren in Frankreich
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Frankreichs Fußball hat ein schwarzes Wochenende hinter sich. Nach den Ausschreitung in St. Etienne kam es auch bei der Begegnung zwischen Sedan und Paris zu Randale. Beteiligt waren auch "Fans" aus Utrecht.

Die Serie der Gewalt in Frankreichs Fußball reißt nicht ab: Beim Erstliga-Spiel zwischen CS Sedan und Paris St. Germain (2:0) randalierten niederländische Hooligans aus Utrecht und verletzten dabei einen PSG-Fanbetreuer schwer. Vier der 80 Niederländer wurden in Gewahrsam genommen.

Zwischen Sedan und dem FC Utrecht besteht eine "Fanfreundschaft", seitdem der inzwischen verstorbene David Di Tommaso für beide Vereine gespielt hat. Vor allem, wenn es gegen Paris geht, reisen niederländische Fans zur "Unterstützung" an.

"Natürlich bedauere ich diesen Vorfall. Aber ich möchte unterstreichen, dass unser Klub damit nichts zu tun hat", sagte Utrechts Vereins-Präsident Jan Willem van Dop. Am 30. November 2006 hatten bereits Fans von Feyenoord Rotterdam beim UEFA-Cup-Spiel in Nancy randaliert. Rotterdam wurde danach von der Europäischen Fußball-Union aus dem UEFA-Cup ausgeschlossen. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es auch beim Derby zwischen AS St. Etienne und Meister Olympique Lyon (1:3). Nachdem die Fans von St. Etienne ein Spruchband enthüllt hatten, dass sie vor 15 Jahren ihrem Gegner gestohlen hatten, zündeten Lyon-Anhänger Feuerwerkskörper. Die AS-Fans antworteten mit gleicher Munition.

Als die Olympique-Anhänger dann ihre Tribüne verließen, um jene der St. Etienne-Fans zu stürmen, setzte die Polizei vor dem Stadion Tränengas ein. Der Wind blies das Gas ins Stadion, weshalb das Spiel 19 Minuten lang unterbrochen werden musste. St. Etienne sieht sich schweren Vorwürfen bezüglich der Sicherheitskontrollen ausgesetzt. Liga-Präsident Frederic Thiriez kündigte bereits Sanktionen gegen den Klub an. Das Hineinschmuggeln von Feuerwerkskörpern in Stadien und ihr Abbrennen kann in Frankreich mit bis zu 15.000 Euro Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

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