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EU ermittelt gegen "Staatshilfe" für die Serie A

EU ermittelt gegen "Staatshilfe" für die Serie A
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Die Kommission der Europäischen Union ermittelt gegen das zur Rettung der finanziell angeschlagenen Serie-A-Klubs verabschiedete Gesetz. Es besteht der Verdacht auf wettbewerbsverzerrende Staatshilfen.

Bei den italienischen Erstligisten geht die Angst um, denn die EU-Kommission wird eine Ermittlung gegen ein im Februar verabschiedetes Gesetz der italienischen Abgeordnetenkammer zur Rettung der finanziell angeschlagenen Fußballklubs aufnehmen. Es sieht auf zehn Jahre verteilte Steuerentlastungen für verschuldete Vereine vor. Wie EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti laut italienischen Medienberichten vom Montag erklärte, besteht der Verdacht, dass die Steuerentlastungen als wettbewerbsverzerrende Staatshilfen eingestuft werden könnten.

Dem Gesetz zufolge können Vereine, die in den vergangenen Jahren für Rekordsummen Starspieler gekauft hatten, deren Wert wegen der Krise im internationalen Fußball stark zurückgegangen ist, die somit entstandenen Schulden in ihren Bilanzen auf ein Jahrzehnt abschreiben. Auf diese Weise will die Regierung in Rom vermeiden, dass viele Erstligisten wegen ihrer hohen Verschuldung die Lizenz für die nächste Saison verlieren.

Verdacht auf "Staatshilfe" besteht

"Es besteht konkreter Verdacht, dass das Gesetz de facto eine Staatshilfe für die Serie A-Klubs ist", sagte Monti. Sollten seine Experten Beweise für diesen Verdacht sammeln, wird die italienische Regierung zur Abschaffung gezwungen sein. Für die italienischen Klubs würde dies der Verlust von Steuerentlastungen im Wert von insgesamt einer Milliarde Euro in zehn Jahren bedeuten.

Die Maßnahme war vom Präsidenten des italienischen Fußballverbands FIGC, Franco Carraro, begrüßt worden. Kritisch hatten sich dagegen die Parlamentarier der oppositionellen Mitte-Links-Allianz gezeigt. Sie sprachen von einem "skandalösen Geschenk" des italienischen Regierungschefs und Präsident von AC Milan Silvio Berlusconi an die verschuldeten Fußballvereine.

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