Man kennt das von Gerichtsverhandlungen: Der Kläger hat seine Sicht der Dinge, der Beschuldigte bewertet alles ganz anders. Aussage gegen Aussage, für einen Richter eine schwierige Angelegenheit: Er muss abwägen, wer die Wahrheit sagt. Lassen sich die Vorwürfe nicht einwandfrei belegen, gilt zum Glück noch der juristische Grundsatz „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.
Im Fall von Timo Werners Schwalbe muss man wohl sagen: Im Zweifel für den Schiedsrichter.
Leipzigs Stürmer hat am Samstagabend einen Elfmeter geschunden, das zeigten die Bewegtbilder eindeutig. Diese stehen dem Schiedsrichter nicht zur Verfügung, also handelte Bastian Dankert entsprechend, was er sah: Strafstoß und Gelb für Fährmann. Er lag damit falsch, aber die entscheidende Frage ist: Hat Werner tatsächlich, wie er behauptet und von Fährmann gestützt wird, den Schiedsrichter auf den ausgebliebenen Kontakt mit dem Schalke-Torwart hingewiesen?
Werner sagte ja, Dankert nein – jedenfalls nicht auf direkte Nachfrage seinerseits unmittelbar vor der Durchführung des Elfmeters. Er bezichtigte den Gefoulten damit der Lüge. Man muss Werner zugute halten, dass bei einem solchen Tumult nicht jeder Piep wahr genommen wird, vielleicht hat er es sogar in Richtung Dankerts gesagt. Und ja, auch der Schiri hätte sich den 20-Jährigen nochmal zur Seite nehmen und ungestört nachhaken können.
Werner hätte auch daneben schießen können
Wenn Werner aber ein schlechtes Gewissen gehabt hätte, wäre die Kontaktaufnahme mit Dankert nur ein Weg gewesen, Gerechtigkeit walten zu lassen: Er hätte den Elfmeter ja auch noch absichtlich daneben schießen können. Bei noch fast 90 Minuten vor sich von einer spielentscheidenden Situation zu sprechen, ist jedenfalls Unsinn.
Ist es naiv, so etwas in Zeiten zu fordern, in denen Profifußball weniger sportlicher Zeitvertreib als Show mit Milliarden-Umsätzen ist? Mag sein. Es wäre anders als das Ins-Aus-Spielen bei den vielen Schauspieleinlagen verletzter Spieler aber mal echtes Fair-Play gewesen.
Ach ja: Über die Einführung eines Videobeweises wird an dieser Stelle nicht geredet. Es ermüdet zu sehr, auch den Letzten von der Sinnhaftigkeit der elektronischen Hilfe überzeugen zu wollen.