Rot-Weiss Essens Anwälte und die Vertreter von Christian Titz (49) sollten sich eigentlich am Mittwoch, 19. August 2020, vor dem Arbeitsgericht Essen treffen, um über die Kündigung des Fußballlehrers zu sprechen. Titz hatte nämlich ursprünglich seinen Ex-Klub verklagt.
"Der Kläger wendet sich gegen diese Kündigung. Er meint, die Kündigung sei bereits deswegen unzulässig, weil nach dem Arbeitsvertrag während der Befristung die Kündigungsmöglichkeit nur für den Verein und nicht für ihn vereinbart sei. Diese Klausel sei unwirksam. Ebenso unwirksam sei der im Arbeitsvertrag vereinbarte Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, wenn aus Anlass der Kündigung eine Abfindung gezahlt werde", [article=494394]hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts Essen am 14. August 2020[/article].
Doch der Gerichtstermin ist vorerst abgesagt. RWE hatte den Trainer Mitte Juni freigestellt und kurz darauf gekündigt. Das Gericht schreibt, dass stattdessen beide Parteien gerade über einen Vergleich verhandeln und sich möglicherweise außergerichtlich einigen.
Fünfstelliger Betrag als Abfindung
Nach RevierSport-Informationen erhielt der gebürtige Mannheimer einen fünfstelligen Betrag in niedriger bis mittlerer Höhe als Abfindung. Nun dürfte für Rot-Weiss Essen - sollte es denn überhaupt zu einer außergerichtlichen Einigung kommen - die Titz-Entlassung doch ein wenig teurer werden als ursprünglich geplant.
Marcus Uhlig, RWE-Vorstand, wollte sich am Mittwoch gegenüber RevierSport nicht zu den aktuellen Entwicklungen äußern.
Vor einer knappen Woche sagte Uhlig noch: "Wir sind sehr irritiert und auch enttäuscht über das Vorgehen von Christian Titz im Nachgang. Aus unserer Sicht erfüllt die Trennung von Christian Titz zu einhundert Prozent das, was beide Parteien im Sommer letzten Jahres voller Überzeugung, mit klarem Bewusstsein und auf Augenhöhe vereinbart und unterschrieben haben. Zudem ist die Darstellung gänzlich falsch, dass es nur eine einseitige vorzeitige Beendigungsmöglichkeit für den Verein gegeben haben soll. Vielmehr beinhaltete der Vertrag für beide Parteien – also sowohl für Christian Titz als auch für RWE – eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit. Mehr möchte ich für den Moment vor dem Gerichtstermin in der kommenden Woche dazu nicht sagen.“
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