In der gültigen Corona-Schutzverordnung ist festgelegt, dass 30 Personen im Freien Kontaktsport betreiben dürfen. Das führte in den jüngsten Tagen aber vielerorts zu offenen Fragen: Wer zählt zu den besagten 30 Personen? Wie genau soll die Verordnung auf dem Fußballplatz umgesetzt werden? Kurzum: Vieles blieb vage, es gab viel einen gewissen Spielraum für Interpretationen. Damit ist jetzt Schluss.
Fakt ist, dass es pro Spiel insgesamt acht Wechsel geben darf. Jedem Team stünden vier Wechsel zu. Auch andere Möglichkeiten - eine Mannschaft wechselt einmal, die andere siebenmal - wären möglich. Wichtig ist, dass die Anzahl von 30 Akteuren pro Spiel nicht überschritten wird. Das bestätigten sowohl der Fußball-Verband Niederrhein (FVN) als auch der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) gegenüber dieser Redaktion.
Staatskanzlei klärt auf
Licht ins Dunkel brachte dabei ein Schreiben der Staatskanzlei, die die Umsetzung der Verordnung nochmals genau definierte. Vor der Klarstellung der Staatskanzlei gab es da noch widersprüchliche Interpretationen von FVN und FLVW.
"Die Coronaschutzverordnung ist teilweise nicht ganz eindeutig und unterschiedlich interpretierbar", erklärte Thomas Palapies-Ziehn, Sprecher beim FVN. "Durch die letzte Präzisierung aus der Staatskanzlei dürfte jetzt aber beim Thema Wechsel Klarheit herrschen." Schiedsrichter seien laut Palapies-Ziehn nicht inkludiert, "da sie in der Regel keinen Körperkontakt haben".
Wichtig sei dabei jedoch, dass immer die Kommunen das letzte Wort haben, heißt es vom FLVW zu der Thematik. Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball beim westfälischen Verband, appelliert nunmehr an die Vereine, die Verordnung wie gewollt umzusetzen. "Wir sind froh, dass wir wieder Fußball spielen können und wollen nicht diejenigen sein, die für höhere Fallzahlen verantwortlich gemacht werden können. Es ist schon viel mehr als manche sich im April erhofft haben", so Schnieders.
Die jetzige Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 11. August. Danach könnte sich wieder etwas ändern.