Der Einspruch sei „unbegründet“, teilte der DFB am Freitag mit. „Damit bleibt es bei den auf dem Spielfeld erzielten Ergebnissen. Preußen Münster kann den sportlichen Abstieg nicht durch einen nachträglichen Saisonabbruch rechtlich verhindern“, sagte Achim Späth, der Vorsitzende des Bundesgerichts, laut Mitteilung.
Der Traditionsverein gehörte zu den Clubs, die strikt gegen eine Wiederaufnahme waren. Münster war aufgrund behördlicher Anordnungen erst am 26. Mai und damit nur wenige Tage vor dem ersten Spiel gegen Halle in das Mannschaftstraining eingestiegen und damit später als viele andere Teams der Liga. dpa