Sergej W., der laut Anklage aus Habgier und heimtückisch die Mannschaft von Borussia Dortmund ermorden wollte, bleibt auch in seinem “letzten Wort” einsilbig. “Ich möchte mich bei allen Beteiligten entschuldigen”, sagt er am Donnerstag. Mehr nicht. Ab jetzt wird das Dortmunder Schwurgericht beraten müssen, wie es den Anschlag ahndet. Am Dienstag soll das Urteil verkündet werden.
Am 11. April 2017 hatte der Elektrotechniker aus Baden-Württemberg drei versteckt in einer Hecke angebrachte Sprengsätze gezündet, als der BVB-Mannschaftsbus auf dem Weg zum Stadion die Stelle passierte. Der Spieler Marc Bartra und ein eskortierender Polizist wurden durch die Detonation verletzt, Metallstifte der Sprengsätze flogen hunderte Meter weit.
Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Seit fast einem Jahr verhandelt das Schwurgericht. Sergej W. hatte die Tat selbst gestanden. Er habe eine Absage des anstehenden Champions-League-Spieles gegen den AS Monaco erwartet, sagte er. Davon habe er sich einen finanziellen Gewinn erhofft, weil er auf einen sinkenden Kurs der BVB-Aktie an der Börse gesetzt hatte. Den Tod der Spieler habe er nicht gewollt und den Sprengsatz extra so konstruiert, dass die Nägel der Bombe über den Bus hinwegfliegen sollten.
Staatsanwalt Carsten Dombert hatte das am Dienstag im Plädoyer als widerlegt eingestuft. Denn der Aktienkurs habe nur fallen können, wenn “das Betriebskapital” des BVB, also die Mannschaft, vernichtet worden wäre. Sein Argument: Auf die tatsächlich erfolgte Spielabsicht habe die Börse kaum reagiert. Er warf Sergej W. einen direkten Tötungsvorsatz vor und forderte für 29-fachen versuchten Mord lebenslange Haft.
Verteidigung: Kein Tötungsansatz des Angeklagten
Am Donnerstag hielt Verteidiger Carl W. Heydenreich dagegen. Er sah keinen Tötungsvorsatz bei der Tat seines Mandanten, nicht einmal zwingend eine gefährliche Körperverletzung. Denn Sergej W. sei sicher gewesen, dass durch die Konstruktion der Sprengsätze eine Gefährdung von Menschen ausgeschlossen sei. Dass dem nicht so war, liege an der vom psychiatrischen Gutachter Frank Sandlose festgestellten Persönlichkeit des Angeklagten, der an Selbstüberschätzung leide.
Was auch aus Sicht des Verteidigers feststeht, ist das “Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion”. Wegen dieser Tat hält Heydenreich eine Strafe von unter zehn Jahren Haft für “akzeptabel”.
Ansonsten brachte Heydenreich viel Schärfe in sein Plädoyer. Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes bezeichnete er als “vorverurteilend, inkompetent und ignorant”. Er griff auch mehrfach Staatsanwalt Carsten Dombert an. Dieser habe in seinem Plädoyer den “prozessual wehrlosen Angeklagten persönlich herab gewürdigt”. Auch die Medien kritisierte Heydenreich, weil sie über den Besuch eines Saunaclubs vor und dem Abendessen im Restaurant nach dem Anschlag “genüsslich berichtet” hätten. Der Verteidiger: “Strafmildernd ist die Bloßstellung seiner Person und seiner Familie in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Auch so kann man Menschen zerstören.”.
Das Urteil des Dortmunder Landgerichtes soll am 27. November erst um 14 Uhr verkündet werden. Autor: Stefan Wette