Der DFB-Boss scheiterte vor der 8. Zivilkammer des Augsburger Landgerichts mit einem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung von Amerell. Demnach hält das Gericht eine Aussage von Zwanziger, bei der er die Aufklärungsarbeit in der Affäre um Amerell und Referee Michael Kempter in Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gebracht hat, für einen unzulässigen Vergleich. Amerell hatte sich gegen Zwanzigers Aussage mit Hinweis auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts gewehrt und bekam am Montag erneut Recht.
Amerell übte bei der mündlichen Verhandlung zudem erneut scharfe Kritik an Zwanziger. "Ich lasse mich von Herrn Zwanziger nicht in den Nähe von Straftaten bringen. Außerdem laste ich dem DFB an, dass ich im Gegensatz zu den vier befragten Schiedsrichtern nie in vergleichbarer Weise angehört worden bin", sagte Amerell in einer persönlichen und emotionalen Erklärung im Sitzungssaal 201 und fügte hinzu: "Die Frage der Wahrheit wird sich noch stellen."
Der Termin war nur ein Teil im Rechtsstreit. Amerell will zivilrechtlich von Zwanziger bis zu 100.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten, weil er durch die DFB-Veröffentlichungen vorverurteilt worden sei. Strafrechtlich hat Amerell Klage gegen Kempter und drei weitere anonyme Schiedsrichter wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen erhoben. Im Gegenzug sieht sich Amerell der Klage von Kempter und einem Referee wegen sexueller Belästigung und Nötigung ausgesetzt.