"Geisterspiele sind nicht ausgeschlossen. Wer randaliert, dem nehmen wir die Bühne weg", sagte Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, der Süddeutschen Zeitung.
Das DFB-Sportgericht hatte in dieser Woche drei Urteile wegen Ausschreitungen in der Bundesliga ausgesprochen. So muss Ligaschlusslicht Hertha BSC Berlin nach den Jagdszenen im Spiel gegen den 1. FC Nürnberg (1:2) die Zuschauerzahl seines Heimspiels gegen den VfB Stuttgart am 10. April auf 25.000 begrenzen. Zudem muss der Klub 50.000 Euro an das Fanprojekt der Landessportjugend Berlin zahlen. Am Montag und Dienstag hatte der DFB bereits mit den Urteilen gegen die Bundesligisten Nürnberg und den 1. FC Köln neue Wege beschritten. So werden die Nürnberger Fans wegen des schwerwiegenden Zwischenfalls im Gastspiel beim VfL Bochum am 27. Februar für die kommenden beiden Auswärtsspiele keine Stehplatzkarten erhalten. Zudem muss der Club für die beiden Gastspiele beim Hamburger SV und beim SC Freiburg personalisierte Sitzplatztickets verkaufen.
Die Anhänger des 1. FC Köln sind vom Auswärtsspiel bei 1899 Hoffenheim am 10. April komplett ausgeschlossen. Es war das erste Mal in der Bundesliga-Geschichte, dass eine derartige Strafe ausgesprochen wurde. "Alle drei Urteile sind nicht besonders hart, es sind aber unüberhörbare Denkanstöße", sagte Lorenz.