Einen offiziellen Zwischenstand geben die Organisatoren von „1909 Prozent 09“ bisher noch nicht ab. Wohl aber präsentieren sie sich in den sozialen Netzwerken vorsichtig optimistisch, dass sie ihr gesetztes Ziel schon bald erreichen werden. Einige Unterschriften benötigt das Bündnis allerdings noch, um die außerordentliche Mitgliederversammlung des Regionalligisten SG Wattenscheid 09 zwangsweise einberufen zu können.
Immerhin sind von dieser Seite Tendenzen wahrzunehmen. Anders als von Klubseite. Immer noch schweigen der Aufsichtsrats-Chef Oguzhan Can und Vorstand Dragan Markovic – entgegen der jüngsten Ankündigung, dass es kurzfristig ein Statement vom Verein geben werde. Das gibt weiterhin Anlass zu Spekulationen, die längst auch eine Insolvenz des Traditionsklubs eingeschlossen haben.
Fakt ist: Die Spieler werden immer noch nicht bezahlt, auch andere Gläubiger warten auf Geld, einige denken bereits darüber nach, beim zuständigen Gericht Insolvenzantrag zu stellen. Doch was würde mit Mannschaft und den Spielern geschehen, wenn der Verein tatsächlich offiziell zahlungsunfähig wäre?
All das sind natürlich noch Eventualitäten. Sie sind aber längst Thema in vielen Köpfen, so lange die Vereinsführung schweigt.
Sonderkündigungsrecht für Spieler
Zum einen wäre da die sportliche Komponente. Denn für diesen Fall sieht §6 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Abzug von neun Punkten vor. Sofern der Spielbetrieb überhaupt fortgesetzt wird. Doch für „1909 Prozent 09“ wäre ein Abzug hinnehmbar.
Das Bündnis fordert in seinem Antrag auf die Einberufung der Versammlung unter anderem die Diskussion über den Rückzug der Mannschaft aus der Regionalliga.
Zum anderen jedoch ist die Lage der Spieler zu betrachten. Nach Insolvenzeröffnung stünde jedem Akteur ein Sonderkündigungsrecht zu – mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Spielergewerkschaft VDV prangert diesen aus Sicht der Akteure unbefriedigenden Umstand an: „Wir setzen uns schon seit langer Zeit dafür ein, dass die Transferfenster für Insolvenzopfer und Spieler mit ausstehenden Gehaltszahlungen auch in Deutschland weiter geöffnet werden“, erklärt Geschäftsführer Ulf Baranowsky im WAZ-Gespräch.
Denn die Auswirkungen wären in dem Fall verheerend: „Es darf nicht sein, dass Spieler, die völlig unverschuldet in so eine Situation geraten, teilweise monatelang bis zur nächsten Registrierungsperiode warten müssen, um für einen neuen Klub spielberechtigt zu sein“, so Baranowsky.
Autor: Dominik Hamers