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VfL: Gefährliche Körperverletzung! Anklage gegen drei Fans
Nach Attacke gegen Bielefelder Ordner

VfL: Gefährliche Körperverletzung! Anklage gegen drei Fans
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Die folgenschweren Ausschreitungen beim Spiel in Bielefeld sollen vor dem Strafgericht aufgeklärt werden. Staatsanwaltschaft wirft drei jungen Leuten (19, 21, 21) gefährliche Körperverletzung vor.

Nach den folgenschweren Ausschreitungen beim Auswärtsspiel des VfL Bochum bei Arminia Bielefeld am 3. Mai 2008 hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen drei VfL-Fans erhoben.

Bei den Angeklagten, erklärte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart der WAZ, handelt es sich um eine 21-jährige Frau aus Bochum, einen 19-jährigen Mann aus Bochum sowie einen 21-Jährigen aus Werl. Ihnen wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Gefunden auf …

Sie sollen unmittelbar vor dem Anpfiff des Bundesligaspiels einen Ordner (34), der eine Rauchbombe habe löschen wollen, im VfL-Block durch Tritte und einen Faustschlag schwer verletzt haben. Er erlitt Brüche des Jochbeins, beider Unterkiefer, einer Augenhöhle sowie Blutungen unter der Hirnhaut. Bis heute soll er unter den Folgen leiden.

Laut Anklage soll die 21-Jährige von einem Wellenbrecher in Richtung des Ordners gesprungen sein, so dass dieser zu Boden ging. Der 21-jährige Werler soll dann auf ihn eingetreten haben. Dieser Mann soll auch die Rauchbombe gezündet haben. Der 19-jährige Bochumer soll mit der Faust ins Gesicht des Opfers geschlagen haben.

Die Angeklagten sind laut Staatsanwaltschaft insgesamt nur teilweise geständig. Demnach gibt die Frau nur ihren Sprung an sich zu; sie sei aber nicht etwa auf den Kopf des Ordners gesprungen. Der 21-jährige Werler gibt nur das Zünden der Rauchbombe zu, nicht die Tritte. Und der 19-Jährige hat gar nichts ausgesagt. Allerdings hat er dem Ordner einen Entschuldigungsbrief geschickt, hieß es.

Angeklagt ist der Vorfall vor dem Jugendschöffengericht in Bielefeld. Sollte das Gericht die Anklage zulassen, wird ein Prozess wahrscheinlich erst im nächsten Jahr stattfinden.

Zur Strafe wegen dieser Fan-Krawalle hatte der VfL auf Anweisung des DFB sein letztes Heimspiel gegen Rostock vor einer leeren Osttribüne bestreiten müssen.

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