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Ex-Bochumer Kalla zu Bewährungsstrafe verurteilt/Auch VfL weiter im Blickpunkt
"Wenn Sie ihren Auflagen nicht nachkommen, stecke ich Sie ins Gefängnis"

Durchpusten: Raymond Kalla muss nicht ins Gefängnis - wenn er die Auflagen erfüllt. (Foto: firo)
Durchpusten: Raymond Kalla muss nicht ins Gefängnis - wenn er die Auflagen erfüllt. (Foto: firo)
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Ex-Bundesliga-Profi Raymond Kalla ist am Donnerstag vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Richter Karl-Heinz Bösken entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Kalla wurde in zwei Fällen vollends der Steuerhinterziehung für schuldig befunden, zudem wurde ihm eine versuchte Steuerhinterziehung angelastet.

Der Haftbefehl gegen den zurzeit vereinslosen Fußballer wurde aufgehoben. Der 32-Jährige muss aber in den kommenden drei Jahren Bewährungszeit seine Steuerschuld von insgesamt 311.488 Euro an den deutschen Fiskus begleichen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens und muss der deutschen Justiz regelmäßig seinen Wohnsitz mitteilen.

Kalla hatte zum Prozessauftakt zugegeben, zwischen 2002 und 2004 vom Bundesligisten VfL Bochum 640.000 Euro erhalten und nicht versteuert zu haben. Er hatte erklärt, das Geld sei als Prämie für den Spielerberater McKay in Monaco deklariert gewesen. Obwohl insgesamt 880.000 Euro an den Vermittler geflossen sind, wird Kalla nur für die tatsächlich erhaltene Summe von 640.000 Euro belangt. "Insgesamt handelt es sich hier um eine eher milde Strafe", betonte Richter Dr. Bösken und richtete mahnende Worte an Kalla: "In zwei Jahren werde ich sie kontaktieren und da sollten Sie auch mit mir zusammenarbeiten. Wenn Sie ihren Auflagen nicht nachkommen, stecke ich Sie ins Gefängnis." Für den Spruch des Tages sorgte Kallas Anwalt Dr. Martin Meinberg, der erkannte: "Das Herr Kalla hier nicht mit vier Wochen Fernsehverbot rauskommt, ist klar." Der Pflichtverteidiger betonte aber auch: "Mein Mandant hat sich naiv verhalten und auf die falschen Berater gehört, aber die Frage ist auch, wer der moralische Schuldner ist."

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts hat es sich bei den Zahlungen um einen Scheinvertrag gehandelt, der zur Verdeckung der Zusatzzahlungen aufgesetzt und zudem auch noch rückdatiert worden sei. Für die Bochumer Seite hatte unter anderem der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Altegoer unterschrieben. Der Klub wollte sich zu den Ermittlungen bislang nicht äußern.

Der 77-malige Bundesligaspieler Kalla, zwischen 2002 und 2005 für Bochum aktiv, war im August 2007 in seinem Wohnsitz in Paris von den französischen Behörden unter Arrest gestellt und vor kurzem nach Deutschland überstellt worden. Das Gericht sah es deshalb schon als Strafe an, dass Kalla sich in den vergangenen Monaten nicht seinem Beruf widmen konnte und ein Engagement bei einem Verein blockiert wurde." Der Angeklagte machte deutlich, dass er schon sehr bald wieder als Profi aktiv sein will: "Ich werde versuchen einige Ex-Kollegen anzusprechen, damit sie mich in einem Club integrieren können."

Für den VfL Bochum dagegen ist die Geschichte noch nicht gänzlich vom Tisch. Staatsanwältin Stephanie Koch verdeutlichte erneut, dass es in dieser Angelegenheit weitere Ermittlungen gegen Mitarbeiter des VfL geben werde: "Das wird nicht im Sande verlaufen. Steuerlich ist die Sache erledigt, aber strafrechtlich sicher noch nicht."

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