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Sportgericht sperrt Südtribüne
Urteil nach Eklat bei Chemnitzer FC

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Der Chemnitzer FC muss als Folge der skandalösen Trauer um einen toten rechtsradikalen Fan im kommenden Heimspiel die Südtribüne seines Stadions sperren. 

Nach Angaben des Regionalligisten vom Montagabend verfügte das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV), dass die Tribüne für drei Heimpartien geschlossen bleibt. Nach der Sperre im Spiel an diesem Samstag gegen den ZFC Meuselwitz wird das Verbot für die nächsten beiden Begegnungen zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Drittliga-Aufsteiger 12 000 Euro Geldstrafe zahlen, 5000 Euro kann Chemnitz nach Club-Angaben für seine eigene Anti-Rassismus-Arbeit verwenden.

Am 9. März hatte der Chemnitzer FC seinen Fans vor dem Regionalligaspiel gegen die VSG Altglienicke (4:4) die Möglichkeit gegeben, im Stadion Trauerbekundungen zu äußern und damit für Entsetzen gesorgt. Der gestorbene Fan galt als Mitbegründer einer ehemaligen rechtsextremen Organisation. Der Verein hatte sich anschließend von mehreren Mitarbeitern getrennt. Zudem wurde Anzeige «gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte» erstattet.

DFB-Interimspräsident Rainer Koch hatte nach den Ereignissen ein klares Signal gegen Rassismus von den Chemnitzern gefordert. Da es sich um ein Spiel der vierten Liga handelte, lag die Rechtsprechung beim NOFV und nicht beim Deutschen Fußball-Bund als Dachverband. dpa

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