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Hammer SpVg
Rolfing: "Keine Wettbewerbsverzerrung"

Hammer SpVg: Klub akzeptiert das Urteil
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Eine Woche vor dem Start im Amateurfußball ist die letzte Unklarheit bei der Einteilung der Mannschaften in der NRW-Liga und den Westfalenligen beseitigt.

Nachdem das Landgericht Duisburg am vergangenen Freitag die Klage der Lippestädter auf den Verbleib in der NRW-Liga abgewiesen hatte, verzichteten die Hammer auf den Gang in die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Düsseldorf. Zuvor hatte schon das Sportgericht des Westdeutschen Fussball-Verbandes das Ansinnen der „Rothosen“ auf die Zulassung in der Spielklasse, aus der sie sportlich als Tabellen-16. abgestiegen waren, abgelehnt hatte.

Durch den Zwangsabstieg von Rot-Weiss Essen in die NRW Liga war die zweite Mannschaft der Bergeborbecker auf den letzten Platz gerutscht, alle anderen Teams wanderten automatisch einen Rang nach oben. Damit belegt die HSV nach Ansicht der Vereinsverantwortlichen und deren Rechtsanwälte Stephan Proff und Daniel Balzert einen Nichtabstiegsplatz. Das Zivilgericht sah dies anders und wies die Klage der Hammer SpVg im Eilverfahren ab.

Wiederaufstieg über den sportlichen Weg

„Nachdem am Freitag das negative Urteil erging, haben wir uns dazu entschieden, die Sache so hinzunehmen und nicht weiter zu klagen. Wir haben vor dem Sport- wie vor dem Zivilgericht kein Recht erhalten, dann sollte man das auch anerkennen“, zeigt sich HSV-Geschäftsführer Ulrich Rolfing als fairer Verlierer. "Wenn wir noch das Oberlandesgericht angerufen hätten, wäre das Urteil sicher nicht vor September oder Oktober, also bereits mitten in der Hinrunde der neuen Saison ergangenen. Das hätte schon etwas von Wettbewerbsverzerrung gehabt, und das wollten wir nicht“, bestätigt der Funktionär.

Die Truppe von Trainer Holger Wortmann bereitet sich nun vom juristischen Geplänkel befreit auf das erste Match am Sonntag gegen Eintracht Rheine vor. „Die Mansnchaft ist stark genug, um auf sportlichem Wege den sofortigen Wiederaufstieg anzugreifen“, glaubt Rolfing.

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