Bölstler soll nach Informationen der Westdeutschen Zeitung durch die Einigung eine hohe vierstellige Summe erhalten haben. Ursprünglich hätte der 36-Jährige jedoch eine sechsstellige Summe gefordert. Alexander Eichner, Vorstandssprecher des Wuppertaler SV, teilte der WZ jedoch später mit, dass man sich auf eine Aufösung des Vertrags zum 31. März 2019 geeinigt habe. Nach Informationen dieser Redaktion hat man sich auf eine ordentliche Kündigung zum 31. Mai 2019 geeinigt.
Bölstler hatte nach seiner fristlosen Kündigung als Sportdirektor Mitte März das Arbeitsgericht angerufen. Laut WSV wurden sämtliche Zahlungen an ihn sofort eingestellt worden. Streit entbrannte vor allem darum, wie lange der Vertrag Bölstlers noch gültig gewesen sei. Der WSV behauptete bis 2020, Bölstler bestand auf eine Vertragslaufzeit bis 2022. Die Verlängerung war offenbar vom damaligen Vorstand unterschrieben, der Verwaltungsrat aber nicht gefragt worden.
Bölstler soll Scheinverträge abgeschlossen haben
Der ehemalige Profi, der vom 1. Juli 2015 bis zum 15. März 2019 Sportdirektor des WSV war und seit dem 26. Januar 2017 bis zum 26. Februar 2019 auch als Sportvorstand arbeitete, wurde von dem Sport-Fachanwalt Horst Kletke vertreten. Gemeinsam wollten sie die Kündigung Bölstlers anfechten.
Der Wuppertaler SV wollte dem Kläger keine Abfindung gewähren, da man genügend Hinweise für ein schuldhaftes Verhalten bei Bölstler sah. Das erklärte WSV-Anwalt Elmar Weber im Juni vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht. Bölstler wird beim WSV für die finanziell missliche Lage des Traditionsklubs verantwortlich gemacht. Er soll mit vielen Spielern und deren Angehörigen Scheinverträge abgeschlossen haben, womit der WSV dessen Kündigung begründete.
Der nächste Kammertermin sollte eigentlich am 4. September stattfinden. Durch die Einigung ist dieser Termin nun obsolet.