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Finkenstein verklagt SC
Urteil wird am 29. Februar gefällt

Westfalia Herne: Finkenstein verklagt Klub
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Vor Gericht kennt sich die Westfalia bestens aus. Nach dem jahrelangen Rechtstreit mit ihrem Ex-Trainer Christoph Schlebach geht es jetzt schon wieder los.

Die Herner müssen sich erneut einer juristischen Auseinandersetzung stellen. Dieses Mal verklagt der ehemalige Manager Ingo Finkenstein den Klub.

Rückblick: Finkenstein heuerte am 1. Juli 2010 am „Schloss Strünkede“ an. Er sollte langfristig eine Mannschaft aufbauen, mit der sogar der Aufstieg in die Regionalliga in Angriff genommen werden sollte. Außerdem war der 44-Jährige dafür verantwortlich, den finanziell arg ins Wanken geratenen Traditionsverein auf eine wirtschaftlich gesündere Basis zu hieven. Im Oktober 2011 war dann aber schon Schluss für Finkenstein. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage konnte sich der SCW keinen hauptamtlichen Manager mehr leisten und kündigte Finkenstein fristlos.

Für den ehemaligen Essener Rot-Weissen ist das ein Schlag ins Gesicht. Finkenstein zog vor das Arbeitsgericht und ging gegen die Kündigung vor. Er fordert rückwirkend vier Monatsgehälter über 1.600 Euro, die Weiterzahlung seines Gehaltes bis Ende der Vertragslaufzeit zum 30. Juni 2012, Schadensersatz über 200 Euro sowie die sofortige Wiedereinstellung.

Als Grundlage für seine Klage sieht Finkensteins Anwalt Dr. Markus Buchberger die unwirksame Kündigung, der erst einmal Abmahnungen vorausgehen müssten. Da dies allerdings nicht geschehen sei, wäre die ausgesprochene Entlassung nicht korrekt. Zwei Gerichtstermine sind bereits ohne eine Einigung verstrichen, obwohl Richterin Marlies Rohkämper-Malinowski die Parteien auf einen Vergleich festnageln wollte.

Doch weder Westfalia-Anwalt Heinrich Kill noch Buchberger wollten sich darauf einlassen. „Jetzt hat der Verein bis zum 29. Februar Zeit, einen neuen Vergleich anzubieten“, berichtet Finkenstein. „Wenn das auch nichts wird, dann wird wohl ein Urteil gesprochen werden müssen.“

Was Hernes "Boss" Sascha Loch dazu sagt, lesen Sie auf der zweiten Seite

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