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Vier Kandidaturen für EM 2016
Norwegen und Schweden gemeinsam

Bewerbung: Vier Kandidaturen für EM 2016
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Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat bis zur Abgabefrist am Montag (9. März) vier Kandidaturen um die Ausrichtung der Europameisterschaft 2016 erhalten. Wie die UEFA am Dienstag mitteilte, haben Frankreich, Italien und die Türkei eine alleinige, Norwegen und Schweden eine gemeinsame Bewerbung abgegeben.

Es wird die erste EM-Endrunde sein, die mit 24 Mannschaften ausgetragen wird. Voraussichtlich am 27. Mai 2010 wird das Exekutivkomitee der UEFA eine Entscheidung über den EM-Gastgeber 2016 treffen.

Frankreich war 1960 und 1984 EM-Gastgeber. Beim ersten EM-Titelkampf überhaupt holte die Sowjetunion den Titel, vor 25 Jahren errang die Equipe Tricolore mit dem heutigen UEFA-Präsidenten Michel Platini als Mittelfeldstar und neunfachen Endrunden-Torschützen den Titel.

Italien war 1968 (Titel an das Gastgeberland) und 1980 (EM-Champion Deutschland) Ausrichter der EURO. Schweden war 1992 Gastgeber der EM-Endrunde, damals gelang Außenseiter Dänemark im Endspiel gegen Deutschland ein Überraschungs-Coup. Die Türkei sowie Norwegen waren bislang noch nicht EM-Gastgeber.

Die UEFA prüft nun die Eignung der interessierten Kandidaten. "Grundlagen dafür sind verschiedene technische Voraussetzungen für die bei der EURO 2016 benötigte Infrastruktur sowie Erfahrungen der entsprechenden Verbände, Städte und Austragungsorte bei der Organisation von Sportveranstaltungen an mehreren Orten. Anschließend wird die offizielle Liste der Bewerber bestätigt", teilte die UEFA mit.

Die zweite Phase beginnt am 3. April, dann werden die Voraussetzungen für eine Bewerbung bekanntgegeben. Die Kandidaten bekommen Zeit, um ihre Dossiers vorzubereiten, ehe sie am 15. Februar 2010 der UEFA vorgelegt werden müssen. Im März 2010 folgt dann eine Auswertungsphase, dabei wird die UEFA den verschiedenen Bewerbern eine Reihe von Besuchen abstatten.

Die UEFA-Verwaltung und von der UEFA eingesetzte Experten werden die Dossiers danach genau überprüfen und schriftliche Berichte anfertigen, die der UEFA-Kommission für Nationalmannschaftswettbewerbe vorgelegt werden.

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