Demnach gehören die A-Teams der Männer und Frauen zu den operativen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben innerhalb des Verbandes, die im Wege der Verpachtung zum 1. Januar 2022 an eine Tochtergesellschaft übergehen sollen.
„Mit dem Beschluss haben wir die Basis gelegt für klarere Strukturen, für die Enthaftung aller Organe und Organvertreter des DFB e.V. und letztlich für eine stabile Zukunft des DFB nach modernen Maßstäben“, sagte Schatzmeister Stephan Osnabrügge. Es gehe mit diesem Schritt darum, den DFB „gegen Risiken abzusichern und zukunftsfähig zu machen“.
Dies solle gelingen, indem durch eine strikte organisatorische Abgrenzung zwischen den ideellen Aufgaben und den wirtschaftlichen Tätigkeiten mehr Transparenz und Klarheit geschaffen wird. „Diese notwendigen Veränderungen sind Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft des Verbandes“, sagte Generalsekretär Friedrich Curtius.
Betroffene Geschäftsbetriebe sind neben den A-Teams die U-Nationalmannschaften der Männer und Frauen, die DFB-Pokalwettbewerbe beider Geschlechter, die 3. Liga, die erste und zweite Frauen-Bundesliga, die Junioren-Bundesligen sowie der Betrieb des Entwicklungsbereichs DFB-Akademie. Der entsprechende Grundsatzbeschluss zur Ausgliederung war bereits im September 2019 vom ordentlichen DFB-Bundestag getroffen worden.
Die entsprechenden Gremien und Zuständigkeiten in der neuen DFB GmbH werden zeitnah auf einer Klausurtagung des DFB-Präsidiums ausgearbeitet, unter anderem soll dabei ein Aufsichtsrat gebildet werden. Über die geplante Ausgliederung des Schiedsrichter-Elitewesens soll erst auf einer späteren Präsidiumssitzung beraten werden. sid