Außerdem muss der Verein eine Geldstrafe von 7000 Euro bezahlen und jeweils 9000 Euro an die beiden gastgebenden Vereine für den Zuschauerausfall entrichten. Betroffen sind die Partien beim SV Wehen Wiesbaden (1. Oktober) und bei Rot-Weiß Erfurt (22. Oktober). Bei diesen Spielen wird der Gästeblock geschlossen bleiben. Es werden keine Karten in Münster in den freien Verkauf gehen. Der SCP hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
„Dieser Antrag trifft den Verein empfindlich, aber es drohte zunächst eine noch deutlich härtere Strafe. Wir haben uns in den vergangenen Tagen mit den Vertretern des Kontrollausschusses nun auf dieses Strafmaß verständigt“, fasst Preußen-Präsident Dr. Marco de Angelis die Reaktion des Vereins auf die Sanktionen zusammen.
Verhalten des SCP wurde berücksichtigt
In seiner Begründung führt der stellvertretende Vorsitzende des Kontrollausschusses, Norbert Weise, aus, dass angesichts der gravierenden Vorfälle eine bloße Verhängung einer Geldstrafe – auch unter Berücksichtigung von Vergleichsfällen in der Vergangenheit – nicht mehr als ausreichend angesehen werden kann. Insbesondere strafmildern berücksichtigt hat der Kontrollausschuss, dass der SC Preußen die Vorfälle umgehend verurteilt, sich von diesen klar distanziert und zudem umfangreiche eigene Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheit bei anstehenden Spielen sowie zur Identifizierung der konkreten Täter unternommen hat. Abschließend weist der Ausschuss jedoch auch explizit darauf hin, dass der Verein bei erneuten Vorfällen aus dem Zuschauerbereich mit weitergehenden Maßnahmen zu rechnen hat.
Ein 24-jähriger Münsteraner hatte beim Auswärtsspiel in Osnabrück (0:1) einen selbstgebastelten Sprengkörper aus dem Münsteraner Fanblock in den ehemaligen Spielertunnel des Stadions geworfen und dabei 28 Personen teils schwer verletzt. Außerdem wurden während der Partie weitere Feuerwerkskörper gezündet.