Das Landgericht Hamburg nahm eine einstweilige Verfügung des HSV an, die es einem gewerblichen Anbieter von Fußballreisen untersagt, Tickets des Vereins weiterzuverkaufen. Um den Schwarzmarkt zu stoppen, hat der HSV die Eintrittskarten personalisiert; sie gelten nur noch für berechtigte Inhaber, deren Namen auf der Eintrittskarte handschriftlich durch den Inhaber selbst eingetragen ist. Der Verein sieht nun die Wirksamkeit des Verbotes zum Weiterverkauf gegen überhöhte Preise und auf nicht autorisierten Online-Plattformen gerichtlich bestätigt.
Als nächsten Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel hat der HSV beim Landgericht eine weitere Unterlassungsklage gegen den Plattformbetreiber eingereicht.