Im Pokal-Halbfinale gegen Bayern München am 21. März waren aus dem Mönchengladbacher Zuschauerblock mehrere Bierbecher und Feuerzeuge aufs Spielfeld geworfen worden. Beim Elfmeterschießen wurde darüber hinaus ein Knallkörper gezündet.
Zudem waren während der Bundesliga-Partie beim FSV Mainz 05 am 5. Mai mehrere Feuerwerkskörper, darunter ein Kanonenschlag, gezündet und nach Spielende mehrere Leuchtfeuer entfacht worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.