Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren entschieden. Am Montag hatte der Fußball-Bundesligist gegen das durch den Kontrollausschuss geforderte Strafmaß Widerspruch eingelegt.
Guerrero war dem Stuttgarter Torhüter Ulreich am Samstag im Spiel gegen den VfB Stuttgart (0:4) an der Eckfahne von hinten in die Beine gesprungen und von Schiedsrichter Peter Sippel per Roter Karte vom Platz gestellt worden.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch eingelegt werden, was eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zur Folge hätte. Akzeptiert der HSV die Sperre, stünde der 28-Jährige dem HSV erst am 33. Spieltag gegen den FSV Mainz 05 wieder zur Verfügung.