Dagegen wehrte er sich nun erfolgreich. Vor dem Amtsgericht Altona legte der 29-Jährige aus der Ultraszene des HSV Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Seine Anwältin berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai, wonach die Abkürzung „ACAB“ durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, solange sie nicht auf eine konkrete Gruppe von Polizisten bezogen wird. Dieser Entscheidung folgte nun auch das Amtsgericht Altona und sprach den HSV-Fan frei.
Das Banner hatte beim Heimspiel gegen die Bayern einen Großeinsatz der Polizei im Hamburger Fanblock ausgelöst. Weil die Ultras sich weigerten, das Plakat auszuhändigen, drangen Beamte unter massivem Pfefferspray-Einsatz in den Block ein. Die Hamburger Fanszene kritisierte diesen Einsatz im Nachgang der Partie scharf. Das nun erfolgte Urteil dürfte sie in ihrer Meinung bestärken.